„Erst Pandemie, nun der russische Angriff auf die Ukraine - mit unterschiedlichen Auswirkungen müssen sich auch Unternehmen in unserer Region auseinandersetzen und auf der anderen Seite mit dem Fachkräftemangel jonglieren“, weiß Kerstin Kuechler-Kakoschke, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen. „Unternehmen, die jetzt und trotz eventueller Kurzarbeit und Unwägbarkeiten ausbilden oder ihre ausgelernten Fachkräfte übernehmen, handeln vorausschauend für ihre Zukunft“, betont die Arbeitsmarktexpertin weiter.
Denn auch Betriebe, die kurzarbeiten und ihre Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung übernehmen möchten, können dies tun. Für die monatliche Abrechnung des Kurzarbeitergeldes geben die Betriebe lediglich ergänzend eine Erklärung ab. Aus dieser muss hervorgehen, dass sich die Gesamtzahl der Beschäftigten erhöht hat, weil sie Auszubildende übernommen haben. Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung oder einem Studium übernommen werden, können vom ersten Tag an in die Kurzarbeit einbezogen werden.
Neue Ausbildungsverträge können Unternehmen, die Kurzarbeitergeld angezeigt haben, ebenfalls jederzeit schließen. Einer Zustimmung der Agentur für Arbeit bedarf es nicht. Gleiches gilt, wenn ein Auszubildender während der Lehrzeit aus einem anderen Betrieb übernommen wird.
Die örtlichen Arbeitgeber-Services der Arbeitsagenturen in Buchholz, Lüchow, Lüneburg, Uelzen und Winsen unterstützen Betriebe kostenfrei bei der Suche nach Mitarbeitenden und Auszubildenden. Auch, wenn der Ausbildungserfolg gefährdet ist oder es schon zu Beginn einer Ausbildung hakt, können Arbeitgeber-Service und Berufsberatung gemeinsam Wege suchen und Hilfsangebote unterbreiten. Kontakt telefonisch unter 0800 4 5555 20 oder per E-Mail an lueneburg-uelzen.arbeitgeber@arbeitsagentur.de