Bereits seit vergangenem Jahr muss der 2G-Status nachgewiesen werden, wenn ein persönliches Beratungsgespräch erfolgen soll. „Das Infektionsgeschehen hat aktuell aber noch einmal Fahrt aufgenommen und wir möchten unsere Kundinnen und Kunden und Mitarbeitenden bestmöglich schützen, daher haben wir uns entschlossen, dass die FFP2-Maske beim Besuch unserer Häuser Pflicht ist“, erläutert Kerstin Kuechler-Kakoschke, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können. „Wir möchten sicherstellen, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Dafür müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben“, betont die Agenturchefin. Die Regelungen gelten bundesweit für die Agenturen für Arbeit. Für die Jobcenter gelten eigene Regeln. Diese finden sich auf den jeweiligen Internetseiten.
Zudem stehen Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen ein umfangreicher eService unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices sowie die umfangreichen Funktionen der BA-mobil APP zur Verfügung. Dort kann unabhängig von Zeit und Ort beispielweise die Arbeitssuchendmeldung erfolgen oder Veränderungen der Bankverbindung oder Adresse mitgeteilt werden. Über den Link „Arbeitslosengeld beantragen“ gelangt man direkt zum Antrag.