Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen - so die gesetzliche Vorgabe. Vor drei Jahren gab es im Agenturbezirk Lüneburg-Uelzen 1.057 Unternehmen, die dieser so genannten Beschäftigungspflicht unterlagen. Für die jährliche Prüfung dieser müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2023 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Aus den zuletzt veröffentlichten Daten geht hervor, dass sich die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber von 2019 zu 2020 nur geringfügig erhöht. Im Landkreis Harburg waren es 441 Unternehmen, in Lüchow-Dannenberg 101, in Lüneburg 324 und in Uelzen 191. Die Spanne der Unternehmen, die ausreichend Schwerbehinderte beschäftigten, reichte dabei von 80 Prozent im Landkreis Uelzen, über 76 Prozent in Lüneburg und 73 Prozent in Lüchow-Dannenberg bis zu 67 Prozent im Landkreis Harburg.
Gründe, warum Unternehmen nicht genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung beschäftigen, sind unterschiedlich. „Oftmals sehen sich Menschen mit Behinderung Vorbehalten gegenüber, wenn sie eine Ausbildung oder Arbeit suchen“, führt Sven Rodewald, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen, aus. Zugleich hebt der Agenturchef hervor: „Im Grunde sind sie aber nicht weniger leistungsfähig, gut qualifiziert und loyal“. Gerade in der Diskussion über den Fachkräftemangel vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollten Unternehmen daher diese Personengruppe bei der Mitarbeitersuche gezielt ansprechen. „Unternehmen können sich dadurch im Wettbewerb um Fachkräfte positionieren. Gleichzeitig setzen sie ein Signal an ihre Beschäftigten, dass sie auch in einer veränderten (Lebens-) Situation zu ihnen stehen“, so Rodewald.
Betriebe sollten daher bei der Mitarbeitersuche gezielt diesen Personenkreis ansprechen. Unterstützung erhalten sie dabei durch den Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit in Buchholz, Lüchow, Lüneburg, Uelzen und Winsen unter der Servicenummer 0800 4 5555 20. Gemeinsam mit speziellen Beratungsfachkräften informiert er gezielt Unternehmen und entwickelt gemeinsam mit Partnern, wie dem Technischen Beratungsdienst oder dem Integrationsamt, individuelle Lösungen, wenn beispielsweise ein Arbeitsplatz angepasst werden muss. Die finanzielle Unterstützung dafür speist sich unter anderem aus der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen abführen müssen, wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen.
Die Anzeige über die Beschäftigungspflicht kann am schnellsten elektronisch abgegeben werden. Dafür steht Unternehmen die kostenfreie Software IW-Elan auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder sie wird als CD-ROM unter „Service“ bestellt. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine so genannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden.