Am 24. Dezember und am 31. Dezember sind die Agenturen für Arbeit in Buchholz, Lüchow, Lüneburg, Winsen und Uelzen geschlossen. Wer sich an diesem Tag bei einer der Arbeitsagenturen melden müsste, hat keine Nachteile. Voraussetzung dafür ist, dass die Meldung am Freitag, 27. Dezember beziehungsweise Montag, 30. Dezember, oder Donnerstag, 2. Januar, nachgeholt wird.
Informationen über die Öffnungszeiten der Dienststellen sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de zu finden. Kundinnen und Kunden können zudem umfangreiche Online-Dienstleistungen unter www.arbeitsagentur.de/eservices nutzen. Dort kann von zu Hause aus beispielweise die Arbeitssuchend- oder Arbeitslosmeldung erfolgen oder Veränderungen der Bankverbindung oder Adresse mitgeteilt werden. Auch der Antrag auf Arbeitslosengeld kann online gestellt werden.