Die Agenturen für Arbeit in Buchholz, Lüchow, Lüneburg, Uelzen und Winsen unterstützen gekündigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten. Die Meldung kann auch online erfolgen.
Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Damit der Eintritt einer Sperrzeit vermieden wird, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online unter www.arbeitsagentur.de/eservices, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchendmeldung tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein.