Rheinhessen und insbesondere die Landeshauptstadt Mainz zeichnen sich durch eine lebendige und aktive Gründerszene mit zahlreichen jungen Unternehmen und start ups aus. Die enge Zusammenarbeit von Netzwerken, Bildungs- und Beratungseinrichtungen, Stadt und Kammern bietet ein ideales Umfeld für Neugründungen. Gründungswillige finden hier viele neue und kreative Impulse sowie kompetente und erfahrene Ansprechpartner/innen.
Informationen für zukünftige Unternehmer/innen
Selbstständigkeit kann in einigen Fällen eine lohnende Alternative zur Arbeitslosigkeit sein. Wenn Sie die Absicht haben sich selbstständig zu machen, sollten Sie diesen Schritt aber in jedem Fall gut vorbereiten. Die Agentur für Arbeit Mainz bietet Gründungswilligen grundlegende Informationen, um die Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit abwägen zu können, und begleitet künftige Unternehmer/innen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit.
Neben der Beratung und Information durch die Agentur für Arbeit Mainz stehen Gründungsinteressierten auch Begleitangebote zur Verfügung. Mit dem Gründungszuschuss kann der Weg in die Selbständigkeit unterstützt werden. Personen, die Arbeitslosengeld erhalten und sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen diesen Zuschuss erhalten. Der Gründungszuschuss (§ 93 und §94 SGB III) setzt unter anderem einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen voraus. Damit Gründungswillige alle Voraussetzungen für die Förderung kennen, ist eine vorherige Beratung bei der Agentur für Arbeit zwingend erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter der Telefonnummer 0800 4 5555 00 einen Termin mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler. Dort erhalten Sie einen Überblick zum Thema Existenzgründung und individuelle Beratung.
Wichtig:Die Vorsitzende der Geschäftsführung der Mainzer Arbeitsagentur, Heike Strack, spricht im Video über Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten für eine Existenzgründung.
Sichern Sie sich für eine erneute Arbeitslosigkeit ab
Eine schlechte Auftragslage, veränderte Rahmenbedingungen oder eine Erkrankung können dazu führen, dass Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen. Sorgen Sie vor, indem Sie freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen (Fachbegriff: Antragspflichtversicherung). So sind Sie abgesichert, falls Sie erneut arbeitslos werden.