Neue Wege gehen - für eine Personalplanung mit Perspektive
Qualifizierte Fachkräfte zu finden, wird für Unternehmen zu einer immer größeren Herausforderung. Dabei spielt die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland eine zunehmend wichtige Rolle.
Bei der Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften muss zuvor geklärt werden, ob sie eine Zulassung für den deutschen Arbeitsmarkt benötigen. Über diese Frage entscheidet die Staatsangehörigkeit der jeweiligen Fachkraft. Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz benötigen keine Arbeitsgenehmigungen. Angehörige anderer Staaten können unter bestimmten Voraussetzungen zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Durch das im März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz ergeben sich neue Chancen bei der Personalgewinnung aus dem nichteuropäischen Ausland.
Das Gesetz erleichtert die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften nach Deutschland und eröffnet Unternehmen damit neue Wege bei der Gewinnung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Mit dem Gesetz wurde es zudem möglich, eine oder mehrere Zentralstellen für die Bündelung dieser Aufgaben ins Leben zu rufen. Das Land Rheinland-Pfalz hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Durchführung aller beschleunigten Verfahren für alle Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz der Zentralen Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung in Kaiserslautern übertragen. Sie berät Arbeitgeber zu allen Fragen der Einwanderung ausländischer Fachkräfte und schlägt ggf. denkbare Alternativen vor. Die Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf Personen, die sich noch nicht in Deutschland befinden. Sollte sich der zukünftige Mitarbeitende bereits in Deutschland befinden, ist die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes zuständig.
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren werden die Prozessschritte zur Visumserteilung durch adressatenorientierte Beratung optimiert. Ziel ist es, eine sogenannte Vorabzustimmung zur Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme für den zukünftigen Mitarbeitenden auszustellen, sofern die hierfür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Mit dieser Vorabzustimmung wird die Bearbeitungsdauer des Visums bei der Deutschen Auslandsvertretung erheblich verkürzt.
Beratung zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen bietet das IQ-Netzwerk Rheinland-Pfalz.