EAA - Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen. Sie erfüllen eine Lotsenfunktion innerhalb der Förderlandschaft und helfen auch bei der Beantragung von Leistungen.
Weitere Infos unter: EAA - Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Und hier finden Sie eine Übersicht der Anlaufstellen in Ihrer Region inklusive Kontaktdaten und Ansprechpartner.
Integrationsamt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung
Die wesentliche Aufgabe des Integrationsamtes ist die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben (§ 185 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)). Das Integrationsamt ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betriebliche Arbeitnehmervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen sowie betriebliche Inklusionsteams.
Für Fragen steht Ihnen Herr Daniel Pernau unter Telefon: 06131 967-382 oder per E-Mail: pernau.daniel@lsjv.rlp.de zur Verfügung.
Spezialisten der Agentur für Arbeit Mainz
Auch unsere Spezialisten für schwerbehinderte Personen und Rehabilitanden stehen Ihnen jederzeit gern als Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Verfügung.
Eric Beyer
Telefon: 06131 248-243
Frank Stenner-Wollstädter
Telefon: 06131 248-333
Oder per E-Mail an: mainz.arbeitgeber@arbeitsagentur.de