Regionale Informationsangebote für Unternehmen zur Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Welche Anlaufstellen gibt es zum Thema Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung? Wo bekomme ich weitere Informationen? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.

 

Regionale Informationsangebote

EAA - Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen. Sie erfüllen eine Lotsenfunktion innerhalb der Förderlandschaft und helfen auch bei der Beantragung von Leistungen. 
Weitere Infos unter: EAA - Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
 

Und hier finden Sie eine Übersicht der Anlaufstellen in Ihrer Region inklusive Kontaktdaten und Ansprechpartner.


Integrationsamt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung

Die wesentliche Aufgabe des Integrationsamtes ist die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben (§ 185 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)). Das Integrationsamt ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betriebliche Arbeitnehmervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen sowie betriebliche Inklusionsteams.

Für Fragen steht Ihnen Herr Daniel Pernau unter Telefon: 06131 967-382 oder per E-Mail: pernau.daniel@lsjv.rlp.de zur Verfügung.


Spezialisten der Agentur für Arbeit Mainz

Auch unsere Spezialisten für schwerbehinderte Personen und Rehabilitanden stehen Ihnen jederzeit gern als Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Verfügung.

Eric Beyer 

Telefon: 06131 248-243

Frank Stenner-Wollstädter

Telefon: 06131 248-333

Oder per E-Mail an: mainz.arbeitgeber@arbeitsagentur.de