Leistungsrechtliche Fragen zum Arbeitslosengeld

Alles was Sie wissen sollten! 

Wieso kann ich die Leistungsabteilung nicht direkt kontaktieren?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ständig für Sie im Einsatz, um der Menge der Anträge auf Arbeitslosengeld gerecht zu werden und Ihnen möglichst schnell Ihre Leistungen auszahlen zu können.

Um gewährleisten zu können, dass es zu wenig Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommt, bieten wir Ihnen andere Kanäle an - Abhängig von Ihrer individuellen Frage.

Tipp:Für die meisten Onlinefunktionen benötigen Sie Ihren Benutzernamen und Passwort.
Sollten Sie diese nicht haben, können Sie die Zugangsdaten telefonisch anfordern oder sich neu registrieren.
Sind Sie aktuell oder waren Sie in der Vergangenheit bereits Kundin oder Kunde, nutzen Sie bitte auf der Login-Seite den Reiter "Passwort vergessen?".

Wie und wo kann ich meine Frage stellen?

Rufen Sie uns an

Unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Service-Center beantworten Ihnen alle allgemeinen Fragen rund um das Thema Arbeitslosengeld!

Sollte Ihr Anliegen nicht geklärt werden können, erhalten Sie am Telefon einen verbindlichen Rückruftermin direkt mit unserer Leistungsabteilung!

Hier geht´s lang!

Erreichbar:

Mo. - Do. 8:00 - 18:00 Uhr
Fr. 8:00 - 14:00 Uhr

 

 

(*kostenfrei)

Senden Sie uns eine Postfachnachricht (Leistungspostfach)

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns untersagt, detaillierte Leistungsauskünfte per E-Mail zu erteilen.
Anders ist es, wenn Sie uns eine Frage über das Leistungspostfach senden -
Die Nachrichten sind verschlüsselt, die Kommunikation ist sicher!

Sie finden das Leistungspostfach in Ihrem Profil oder noch einfacher in der BA-mobil App.

Arbeitslosengeldantrag online stellen

Stellen Sie nach Ihrer Arbeitslosmeldung den Antrag auf Arbeitslosengeld online!

Ihre Vorteile überwiegen:
Der Antrag wird umgehend übermittelt - Sie sparen sich lange Postwege sowie die Zeit die es dauert, den Papierantrag zur Bearbeitung zu digitalisieren.

Sie können den Bearbeitungsstand online in Ihrem Profil einsehen, ohne mit uns in Kontakt treten zu müssen - das spart Ihnen weite Wege und Zeiten in Warteschlangen und -schleifen.

Nachweise können direkt online oder per BA-mobil App schnell und einfach zum Antrag hochgeladen werden und die Bearbeitungszeit des Antrages verkürzen.

 

Hier geht´s lang!

Bei technischen Fragen zum eService sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom technischen Support kostenlos für Sie erreichbar unter 0800 4 5555 01.

Sollten Sie andere Schwierigkeiten haben und deshalb doch einen Papierantrag haben wollen, können Sie diesen telefonisch im Service-Center kostenfrei anfordern unter 0800 4 5555 00.

Bescheide und Nachweise einsehen

Sie haben Ihren Bescheid verlegt und möchten diesen einsehen oder wollen diesen z.B. zu zwecken der Steuererklärung digital?
Sehen Sie ihre Bescheide und Nachweise online in Ihrem Profil ein.

Sollten Sie keine Zugangsdaten mehr haben, wählen Sie beim Login einfach "Passwort vergessen".
 

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Allgemeine Fragen zu Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes

Bei allgemeinen Fragen zum grundsätzlichen Anspruch stehen online einige Informationen für Sie bereit.
Eine Anspruchsprüfung sollten Sie im Zweifelsfall immer vorab telefonisch prüfen lassen, wenn Sie unsicher sind, ob Sie sich arbeitslos melden sollten.

Haben Sie sich bereits arbeitslos gemeldet und einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, können wir über Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes erst mit Eingang und Bearbeitung der vollständigen Antragsunterlagen eine verbindliche Aussage treffen.

Vom so genannten Dispositionsrecht kann jeder Gebrauch machen, allerdings ist es nicht immer sinnvoll.

In Frage kommt das Dispositionsrecht, wenn sich dadurch eine längere Anspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld ergibt (ab Vollendung des 50. Lebensjahres) oder bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit/ohne Abfindung.

Wichtig ist:
Das Dispositionsrecht kann nur auf Antrag gewährt werden und nur solange, wie das bereits beantragte Arbeitslosengeld noch nicht bewilligt ist.

Für eine Beratung zum Dispositionsrecht vereinbaren Sie bitte einen Rückruftermin mit unserer Leistungsabteilung.

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Einen Beratungstermin mit der Leistungsabteilung erhalten Sie nur telefonisch.

Erreichbar:

Mo. - Do. 8:00 - 18:00 Uhr
Fr. 8:00 - 14:00 Uhr

 

 

 

(*kostenfrei)

 

Bearbeitungsstand Ihres Antrags auf Arbeitslosengeld

Sie haben Ihren Antrag online gestellt:

In Ihrer Profilübersicht nach dem Login finden Sie die Überschrift „Geldleistungen und andere Leistungen“. Dort wird sowohl Ihr gestellter Antrag als auch dessen Bearbeitungsstand angezeigt, wie auch in der BA-mobil App. Alternativ senden Sie uns gerne eine Postfachnachricht im Leistungspostfach oder kontaktieren unsere Servicerufnummer.

 

Sie haben Ihren Antrag in Papierform ausgefüllt:

Sie können unsere Servicerufnummer kontaktieren oder eine Postfachnachricht im Leistungspostfach senden.

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Die *kostenfreie Servicerufnummer erreichen Sie unter der 0800 4 5555 00*

Mo. - Do. 8:00 - 18:00 Uhr
Fr. 8:00 - 14:00 Uhr

Ihr Arbeitgeber hat noch keine Arbeitsbescheinigung ausgestellt?

Die Arbeitsbescheinigung wird vom Arbeitgeber in der Regel erst nach Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt und liegt meist innerhalb von 2 Wochen bei der Arbeitsagentur vor.

 

Wenn drei Wochen nach Ende der Beschäftigung noch keine Arbeitsbescheinigung vorliegt, muss gehandelt werden. Fordern Sie sich telefonisch eine "Erklärung als vorläufiger Ersatz der Arbeitsbescheinigung" an und füllen Sie die Erklärung vollständig aus. Bei der Abgabe reichen Sie die auf Seite 2 angegebenen Unterlagen (Arbeitsvertrag, 12 Lohnabrechnungen, Kündigung, …) in Kopie mit ein.

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Erreichbar:

Mo. - Do. 8:00 - 18:00 Uhr
Fr. 8:00 - 14:00 Uhr

 

 

 

(*kostenfrei)