„Alle sind gleich“

Inklusion als Teil der Unternehmenskultur!

19.10.2022 | Presseinfo Nr. 105

Fachkräftemangel, Fachkräftebedarf, Marktfähige Qualifikationen gesucht…
diese oder ähnliche Schlagworte sind kennzeichnend geworden in einem Markt, in dem sich viele Unternehmen um gutes Personal bewerben. Und das bedeutet, dass sich gute Personalakquise durch Nutzung von Potenzialen auszeichnet.


Im Rahmen eines Arbeitmarktgesprächs mit Arbeitgebern und Bildungsträgern ging es darum: einerseits wird über den Fachkräftemangel geklagt, und andererseits scheuen sich noch zu viele Arbeitgeber, Absolventen aus theoriereduzierten Ausbildungen einzustellen.
Da tun wir was gegen.…

Akteure/Teilnehmende beim Arbeitsmarktgespräch
Akteure/Teilnehmende beim Arbeitsmarktgespräch

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken sollten die Arbeitgeber*innen auch solche Jugendliche in den Blick nehmen, die eine Fachpraktiker*innenausbildung absolviert haben.

Fachpraktiker*innen bzw. Werker*innen werden in Deutschland Auszubildende genannt, die sich bei den theoretischen Inhalten einer gängigen Berufsausbildung, z.B. aufgrund einer Lernbehinderung schwer tun, so dass fachpraktische Inhalte der Ausbildung stärker gewichtet werden, während die Fachtheorie reduziert wird.
Bei der Fachpraktikerausbildung handelt es sich um eine Ausbildung innerhalb des Berufsbildungsgesetzes, die eine anschließende Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Das bedeutet, dass es zu vielen Ausbildungsberufen eine theoriereduzierte Fachpraktiker*innenvariante gibt, z.B. Hauswirtschaft, Küche, Maler, ….
Diese von der Arbeitsagentur finanzierten Ausbildungen werden bei lokalen Bildungsträgern durchgeführt, z.B. Praxis GmbH oder VBM Biedenkopf. Es gibt noch weitere.
Gerade beim Engpass im HoGa Bereich können die Absolvierenden der Fachrichtung Hauswirtschaft oder Küche die dringend gesuchten Mitarbeiter*innen sein, wie z.B. im Seniorenzentrum Ars Vivendi in Marburg.
Rund 9 Prozent aller arbeitslosen Menschen im Landkreis Marburg-Biedenkopf sind Frauen und Männer mit einer Schwerbehinderung, insgesamt 494 Personen (Stand 09/2022).

Die Agentur für Arbeit Marburg unterstützt dabei offensiv.
Menschen mit Behinderungen einzustellen hat für ArbeitgeberInnen konkrete Vorteile:

  • sie erhalten hoch motivierte und engagierte Mitarbeiter*Innen
  • sie wirken dem Fachkräftemangel entgegen
  • die Vielfalt im Betrieb steigert die soziale Kompetenz aller Beschäftigten, fördert Teamarbeit und ermöglicht innovative und unkonventionelle Lösungen.

Für Daniela Blüder, Bereichsleiterin der Marburger Arbeitsagentur, ist klar: „Inklusion kann gelingen. Manchmal braucht es dabei aber einer neuen Orientierung und eines neuen beruflichen Anlaufs. Mit Beratung über Chancen, Risiken und realistischen Perspektiven am Arbeitsmarkt sowie mit materieller Förderung von Weiterbildung und Ausbildung kann die Arbeitsagentur helfen. Unser Respekt gilt denen, die, qualifiziert vorbereitet und mit viel Engagement, beruflich starten.“

Die Experten in der Arbeitsagentur Marburg helfen dabei, passende Bewerber*Innen zu finden, und sie beraten detailliert über Möglichkeiten der Einstellung und deren Förderung; dabei wird immer der einzelne Fall individuell betrachtet und im Kontext Förderung entschieden.

Über die Palette der möglichen Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen und deren potenzielle Arbeitgeber*Innen informieren i.Hs. Agentur für Arbeit Marburg:

  • Patricia Deucker 06421-605-701
  • Katrin Achenbach 06421 – 605-132 
  • Boris Hoss 06421 – 605-312 
  • Ulf Dickel 06421 – 605-282

Hier ein paar Informationen über ein paar Optionen:

→ Ausbildungszuschuss
Arbeitgeber können für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von jungen Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung einen Ausbildungszuschuss erhalten, wenn diese Aus- oder Weiterbildung sonst nicht zu erreichen ist. Die Höhe des Zuschusses für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung wird individuell festgelegt und richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung sowie nach der Auswirkung der Behinderungen auf die Ausbildung. Die monatlichen Zuschüsse sollen 80 % der monatlichen Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr oder der vergleichbaren Vergütung einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse jeweils bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr erbracht werden. Der Ausbildungszuschuss wird in der Regel durchgehend für die Dauer der Ausbildung gewährt (d. h. auch während außerbetrieblicher Ausbildungsabschnitte und bei notwendiger Verlängerung der Ausbildung).

→ Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten Menschen dauerhaft sozialversicherungs-pflichtig einstellen wollen, können einen Eingliederungszuschuss zu dessen Lohn/Gehalt erhalten; erforderlich ist allerdings, dass die einzustellenden Menschen arbeitsuchend gemeldet sind und zu Beginn der Beschäftigung den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsplatzes (noch) nicht entsprechen. Gleiches gilt für die Übernahme eines Auszubildenden im Anschluss an eine geförderte Ausbildung (Ausbildungszuschuss). Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt und richtet sich nach der Art und Schwere der Behinderung sowie nach der Auswirkung der Behinderung auf die Ausübung der Tätigkeit. Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen kann die Förderhöhe bis zu 70 % des Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen. Nach Ablauf von 12 Monaten mindert sich der Eingliederungszuschuss um 10 Prozentpunkte. Eine Minderung auf weniger als 30 % der Bemessungsgrundlage wird nicht vorgenommen. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen kann die Förderdauer bis zu 60 Monate und ab dem vollendeten 55. Lebensjahr bis zu 96 Monate betragen. Besonders betroffen sind beispielsweise schwerbehinderte Menschen, deren Eingliederung ins Erwerbsleben wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung besonders schwierig ist. Der Eingliederungszuschuss mindert sich nach Ablauf von 24 Monaten um 10 Prozentpunkte jährlich. Auch in diesen Fällen erfolgt keine Minderung auf weniger als 30 % der Bemessungsgrundlage.

→ Maßnahme bei einem Arbeitgeber
Es besteht die Möglichkeit, (direkt am Arbeitsplatz) vorhandene berufliche Kenntnisse und die Eignung für einen Zielberuf festzustellen. Darüber hinaus können berufliche Kenntnisse vermittelt werden. Teilnehmende erhalten weiterhin Arbeitslosengeld. Die konkrete Dauer wird mit der Beratungs- und Vermittlungsfachkraft festgelegt. Eine Teilnahme ist bis zu sechs Wochen möglich, in Ausnahmefällen (z. B. bei Langzeitarbeitslosen bis max. 12 Wochen). Der Maßnahmeteilnehmende kann die notwendigen Kosten für z. B. Anfahrt und Arbeitskleidung (falls keine gesetzliche Pflicht durch Sie als Arbeitgeber besteht) durch die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter erstattet bekommen. Als Arbeitgeber versichern Sie den Teilnehmenden bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und betreuen den Teilnehmenden durch eine Fachkraft. Soweit es zu keiner Einstellung kommt, ist es für die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter für den weiteren Vermittlungs- und Beratungserfolg wichtig, die vermittelten Kenntnisse und die Gründe für die Nichteinstellung zu erfahren.

→ Probebeschäftigung
Arbeitgeber können durch die Probebeschäftigung schwerbehinderte Menschen erproben, um Einstellungsvorbehalte auszuräumen und dadurch eine vollständige und dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Arbeitgeber können alle förderungsfähigen Kosten, die üblicherweise mit einem Arbeitsverhältnis zusammenhängen, wie z. B. Lohn-/Gehaltskosten, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie sonstiger Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen, für die Dauer von maximal drei Monaten erhalten.

→ Arbeitsassistenz
 
Schwerbehinderte Beschäftigte, die behinderungsbedingt auf eine besondere Unterstützung zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit angewiesen sind, können im Zusammenhang mit der Erlangung eines Arbeitsplatzes Leistungen zur Arbeitsassistenz
erhalten. Welche Unterstützung? Die Arbeitsassistenz ist eine Unterstützung am Arbeitsplatz, die regelmäßig und dauerhaft benötigt wird. Typisch sind z. B. Vorleser für sehbehinderte Menschen, Assistenten für schwer körperbehinderte Beschäftigte. Die Arbeitsassistenz soll bestimmte Hilfstätigkeiten und Handreichungen verrichten, die es dem schwerbehinderten Menschen ermöglichen, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Die Kernaufgaben werden vom schwerbehinderten Beschäftigten verrichtet. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom individuellen Unterstützungsbedarf. Sie soll in einem ausgewogenen Verhältnis zum Einkommen des schwerbehinderten Menschen stehen.

Finanzielle Förderung zur Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
Für die Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen können Arbeitgeber Fördermittel bekommen. Investitionskosten sind alle Kosten, die bei der Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes entstehen (z. B. Maschinen, Büroausstattung, PC). Die Höhe des Zuschusses oder Darlehens wird je nach Einzelfall festgelegt. Eine angemessene Beteiligung des Arbeitgebers an den Gesamtkosten ist Voraussetzung. Außerdem soll der Arbeitsplatz für einen gewissen Zeitraum für schwerbehinderte Menschen vorgehalten werden (Bindungsfrist).

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