Wer jetzt seine Ausbildung abschließt und anschließend ein Studium macht, tut gut daran, sich nach der Ausbildung arbeitslos zu melden.
Wenn mindestens 1 Tag Arbeitslosigkeit zwischen dem Ende der betrieblichen Ausbildung und dem Start des Studiums liegt, begründet dieser den späteren Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls es nach dem Studium nicht nahtlos mit einer Stelle klappt. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer betrieblichen Ausbildung bleibt dann nämlich bis zu 4 Jahre lang erhalten.
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