Sommer, Sonne, Urlaubszeit in Sicht: Menschen, die arbeitslos sind, fragen sich dann: Wie sieht es bei mir mit Urlaub aus? Was kann ich beanspruchen und welche Pflichten habe ich?
Ulrich Schmittdiel, Teamleiter Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Marburg, informiert über die gesetzlichen Regelungen zum Urlaub bei Arbeitslosigkeit:
Frage: Kann ich in Urlaub fahren, wenn ich arbeitslos bin?
Antwort: Einen „Urlaubsanspruch“ im eigentlichen Sinne, wie er Arbeitnehmern/-innen während eines Beschäftigungsverhältnisses zusteht, haben Arbeitslose nicht. Das Recht der Arbeitslosenversicherung kennt den Begriff „Urlaub“ nicht. Trotzdem
können Sie verreisen, wenn Sie arbeitslos sind. Allerdings können Sie während Ihres Urlaubs nur für längstens drei Wochen im Kalenderjahr Arbeitslosengeld erhalten.
Frage: Was muss ich beachten?
Antwort: Vor Reiseantritt muss die Abwesenheit beantragt und genehmigt werden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt für die Dauer der Reise nur bestehen, wenn die Agentur für Arbeit vorher zugestimmt hat.
Der Antrag auf „Urlaub“ (Ortsabwesenheit) kann nicht langfristig gestellt werden – denn die Arbeitsvermittler/innen müssen vorher prüfen, ob während der geplanten Abwesenheit Vermittlungsmöglichkeiten bestehen und die Arbeitslosigkeit dadurch beendet werden kann. Die Zustimmung kann daher erst innerhalb einer Woche vor der geplanten Reise eingeholt werden. Man erhält kurzfristig eine Rückmeldung, ob die Agentur für Arbeit einer Reise zustimmt.
Frage: Wann wird dem Antrag nicht zugestimmt?
Antwort: Einer Ortsabwesenheit wird nur zugestimmt, wenn durch die Zeit der Abwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Stehen beispielsweise Vorstellungsgespräche bei Arbeitgebern an oder sind zumutbare Stellenangebote vorhanden, oder wird die Teilnahme an einer notwendigen beruflichen Bildungsmaßnahme verhindert oder verzögert, muss die Zustimmung verwehrt werden. Auch in der ersten Zeit der Arbeitslosigkeit wird einer Ortsabwesenheit nur in Ausnahmefällen zugestimmt, da die Eingliederungschancen in dieser Phase am größten sind.
Frage: Kann ich länger als drei Wochen Urlaub machen?
Antwort: Die Agentur für Arbeit kann einer Abwesenheit für die Dauer von längstens sechs zusammenhängenden Wochen innerhalb eines Kalenderjahres zustimmen. Arbeitslosengeld kann aber nur bis zum Ablauf der dritten Woche gezahlt werden. Wenn Sie eine mehr als sechswöchige Reise planen, besteht für die gesamte Zeit der Reise kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Frage: Wo bekomme ich weitere Informationen?
Antwort: Für weitere Fragen stehen Ihnen meine Kolleginnen und Kollegen der Agentur für Arbeit Marburg zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. Wir beraten Sie gern.
Rufen Sie einfach unsere kostenlose Service-Hotline 0800 4 5555 00 an.
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