Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitssuchendmeldung wichtig.
Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen.
Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen.
Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung muss eine Sperrzeit von einer Woche verhängt werden.
Im Jahr 2023 musste die Bundesagentur für Arbeit rund 748.000 Sperrzeiten verhängen. Von allen Sperrzeiten entfielen 42,4 Prozent und somit zirka 317.000 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitssuchendmeldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldungen um 13,2 Prozent bzw. rund 37.000 Sperrzeiten zu.
Für saisonale Betriebe bietet die Arbeitsagentur Marburg eine online Informationsveranstaltung an
Vorteile für die Unternehmen sind:
• Keine Unterbrechung in der Arbeitszeit
• Keine Vorsprache zur Arbeitssuchendmeldung mit Dolmetscher in der Agentur oder den Geschäftsstellen (sonst nur noch mit Einzel-Terminierung möglich!)
• Kein Zeitverlust durch Einhaltung unserer Öffnungszeiten
Interessierte Unternehmen melden sich bitte bis zum 10 Oktober 2024 unter
Anmeldung: Marburg.BIZ@arbeitsagentur.de
Wann: 15.Oktober 2024
Uhrzeit: 15:00 Uhr