Mehr als 1,1 Millionen Menschen mit Behinderungen gehen in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für die Betroffenen häufig schwieriger als für Menschen ohne Behinderungen. Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember ruft die Bundesagentur für Arbeit eine Digitale Aktionswoche für mehr Teilhabe am Arbeitsleben aus.
Eine gute und nachhaltige Vermittlungsarbeit für Menschen mit Behinderungen kann nur in enger Zusammenarbeit mit starken Netzwerkpartnern auf dem Arbeitsmarkt gelingen.
Infoveranstaltungen für Betriebe
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe mit vielfältigen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten dabei, Menschen mit Behinderungen aus- und weiterzubilden oder einzustellen. Hierzu zählen beispielsweise Eingliederungszuschüsse, Zuschüsse bei Aus- und Weiterbildung oder Beratung und finanzielle Unterstützung bei der benötigten technischen Ausstattung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten informiert die BA interessierte Unternehmensvertreter*innen in einer Online-Informationsveranstaltung am 3. Dezember.
Zur Teilnahme an den Online-Veranstaltungen der Digitalen Aktionswoche für mehr Teilhabe am Arbeitsleben ist keine Anmeldung notwendig. Weitere Informationen, technische Hinweise für die Teilnahme und Zugang zu den einzelnen Veranstaltungen über diese Website: https://www.arbeitsagentur.de/k/digitale-aktionswoche-teilhabe
Unternehmen mit durchschnittlich zwanzig Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Bis zum 31. März 2025 müssen Unternehmen ihre Beschäftigungsdaten bei den Agenturen für Arbeit anzeigen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Arbeitgeber*innen, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllt haben, müssen eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zahlen. Die Höhe der Abgabe ist je nach Betriebsgröße unterschiedlich hoch.
Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Die Anzeige können Unternehmen online einreichen. Auf der Homepage https://www.iw-elan.de sind alle Informationen zu finden:
• Online-Anzeigeformular
• Bestellmöglichkeiten unter der Rubrik „Services“
• Ersparnisrechner
• Sowie weitere Informationen rund um die Schwerbehindertenanzeige
Unternehmen die schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen oder Auszubildende einstellen möchten, können sich direkt unter 0800 4 5555 20 oder online (Kontaktformular - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bad Homburg wenden. Dieser erteilt auch weitere Auskünfte rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer*innen.
Information, Beratung und Vermittlung
Für die berufliche und gesellschaftliche Integration Behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen finden Sie Angebote und die Ansprechpartner der Agentur für Arbeit Marburg für die Bereiche Ersteingliederung und Wiedereingliederung.
Ersteingliederung:
Ziel ist die möglichst vollständige und dauerhafte Eingliederung von jungen behinderten Menschen in den allgemeinen Ausbildungs-/Arbeitsmarkt.
Wiedereingliederung:
Für die berufliche Rehabilitation behinderter Erwachsener kommen insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung des Arbeitsplatzes sowie die Durchführung beruflicher Bildungsmaßnahmen in Betracht.
Sollten Sie Fragen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt haben?
Nehmen Sie gerne telefonisch oder per Mail Kontakt mit der Agentur für Arbeit Marburg auf, um Fragen zu klären Ansprechstelle Reha
Tel: 06421/605-100
E-Mail: Marburg.161-Reha@arbeitsagentur.de