Kontaktdaten für geflüchtete Menschen:
(Sonderhotline mit ukrainischen bzw. russischen Sprachkenntnissen)
Telefonsprechzeiten: Montag - Donnerstag: 08-16 Uhr; Freitag 08-13 Uhr
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Telefonsprechzeiten: Montag - Donnerstag: 08-16 Uhr; Freitag 08-13 Uhr
Eine Erwerbstätigkeit muss von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Das Bundesinnenministerium hat den Ländern dringend empfohlen, bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel einzutragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist.
Sie können einen Zulassungsantrag für einen Sprachkurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Der Zulassungsantrag kann auch über den Sprachkursträger gestellt werden.
Auf folgenden Seiten finden Sie aktuelle Angebote in Ihrer Nähe:
Ja, diese finden Sie z.B. unter: