Arbeitslosmeldung: Ab dem 1. Januar 2022 auch online möglich

Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden. Dieser neue eService macht ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr zwingend erforderlich.

15.12.2021 | Presseinfo Nr. 99

Sich online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und online einen Beratungstermin vereinbaren:

Diese eService-Angebote der Bundesagentur für Arbeit werden ab dem 1. Januar 2022 um ein weiteres digitales Angebot ergänzt.

Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Kundinnen und Kunden im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden.

Mit Beginn des neuen Jahres ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).


Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.


Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden.