Personen die aus der Ukraine geflüchtet sind haben viele Fragen, wie es nun für sie weiter gehen kann. Wie geht es mit dem Thema Arbeit weiter, wie kann die Arbeitsagentur unterstützen, was sind die nächsten Schritte?
Als Geflüchtete oder Geflüchteter aus der Ukraine ist der Schutzstatus durch eine EURichtlinie geregelt. Diese bewirkt, dass kein Asylantrag gestellt werden muss. Außerdem erhalten die geflüchteten Menschen von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis, die es ihnen ermöglicht in Deutschland zu arbeiten, eine Ausbildung zu machen oder zu studieren. Auch wenn diese erforderlichen Genehmigungen noch nicht vorliegen, ist die Beratung der Agentur für Arbeit möglich. Für alle Personen aus der Ukraine, die in unserer Region eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suchen, ist die Agentur für Arbeit Meschede-Soest erreichbar. Bis dahin finden sich alle erforderlichen ersten Informationen auf der Webseite der Agentur für Arbeit Meschede-Soest.
„Zunächst werden wir die wichtigsten Kontaktdaten aufnehmen und den Zugang zu unseren Beraterinnen und Beratern öffnen. Bei einem ersten Kontakt ist eine deutschsprachige Unterstützung auf Seiten der Geflüchteten hilfreich. Bei den folgenden Kontakten können wir auch auch einen Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern organisieren“, so Oliver Schmale, Chef der Agentur für Arbeit Meschede-Soest, zum ergänzenden Informationsangebot.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.arbeitsagentur.de/ukraine.