„Wer eine Umschulung machen will, wird dabei jetzt noch intensiver unterstützt“, so Oliver Schmale, Leiter der Agentur für Arbeit Meschede-Soest zu den neuen Regelungen, von denen Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur oder der Jobcenter profitieren.
Über 80% der bei der Arbeitsagentur gemeldeten Arbeitsstellen erfordern eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium. Das zeigt den weiterhin hohen Fachkräftebedarf der Region. Deshalb wird bei geförderten Bildungsmaßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, bereits eine Weiterbildungsprämie gezahlt. „Für erfolgreiche Zwischenprüfungen bei Umschulungen beträgt diese 1.000 Euro. Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung beträgt dann noch einmal 1.500 Euro“, so der Experte weiter. Um die Prämie zu erhalten, muss der Agentur für Arbeit ein Nachweis der prüfenden Stelle über das erfolgreiche Bestehen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung vorliegen (z.B. Kopie des Zeugnisses der Kammer). „Wir wollen, dass noch mehr Menschen die Gelegenheit nutzen und sich mit ihrer persönlichen Entwicklung auseinandersetzen. Jetzt ist die richtige Zeit sich zu qualifizieren. Der Markt braucht Fachkräfte und setzt voraus, dass auch Menschen ohne Berufsabschluss zu Fachkräften werden. Der Gesetzgeber bieten jetzt noch mehr Möglichkeiten, damit man noch leichter in die eigene Zukunft investieren kann.“
Oftmals reicht das Arbeitslosengeld bei Menschen ohne Berufsabschluss nicht aus, um einen längeren Zeitraum davon zu leben. Eine abschlussorientierte Weiterbildung kann jedoch bis zu 24 Monate dauern. Allen Teilnehmenden werden deshalb seit Juli monatlich noch zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld gezahlt. Außerdem kann ein Berufsabschluss jetzt auch unverkürzt, also mit einer längeren Förderdauer, zum Beispiel in drei anstatt nur in zwei Jahren, nachgeholt werden.
„Viele Menschen, die wir dazu beraten, sind außerdem erstaunt, dass wir nicht nur die Lehrgangskosten bezahlen, sondern auch Fahrtkosten, Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie die Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder übernehmen. Deswegen ein klarer Appell: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, lassen Sie sich die Vorzüge schmackhaft machen und nutzen Sie die vielzähligen Möglichkeiten.“
Auch Beschäftigte ohne Berufsabschluss können gefördert werden. Das Arbeitsverhältnis bleibt dabei bestehen. Die Agentur für Arbeit zahlt dem Betrieb einen Arbeitsplatzzuschuss von bis zu 100 Prozent der Lohnkosten. Auch in diesen Fällen wird zusätzlich die Weiterbildungsprämie gezahlt.
Für individuelle Fragen umgehend einen persönlichen Gesprächstermin vor Ort vereinbaren: Telefonisch unter 02921 – 106 200 oder der bundesweiten Hotline 0800 4 5555 00.
Einen detaillierten Überblick bietet auch das Merkblatt zur Förderung der beruflichen Weiterbildung.