BundID: Neuer Zugang zu den digitalen Angeboten von Arbeitsagentur und Jobcenter

Seit dem 22. Juli 2024 können Kundinnen und Kunden mit der BundID die eServices der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen einfach und sicher in Anspruch nehmen.

24.07.2024 | Presseinfo Nr. 32

Immer mehr Verwaltungen bzw. Behörden bieten die BundID als Zugangsmöglichkeit an. Mit der BundID können sich Bürgerinnen und Bürger bei jeder Verwaltung, die die BundID nutzt, anmelden. Das sind z.B. kommunale Portale sowie andere Bundesbehörden (wie das Kraftfahrtbundesamt) und viele mehr. Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität hat oberste Priorität.

Kundinnen und Kunden der BA können sich seit dem 22. Juli mit der BundID identifizieren und authentifizieren und auf die Online Angebote der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der Familienkassen zugreifen. Menschen die bereits ein Konto bei der BA haben, erhalten nach der Anmeldung ab dem 22.Juli 2024 automatisch ein entsprechendes Konto mit Profil. Darüber ist es dann auch möglich, Bescheide eines Jobcenters abzurufen oder ergänzend Kindergeld zu beantragen.

Ausführliche Informationen finden sich auch nochmal hier: www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices