Bildung ist erfahrungsgemäß der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Zur Sicherung von Beschäftigung sowie zur Beendigung einer möglichen Arbeitslosigkeit kann Ihre berufliche Weiterbildung durch die Aushändigung eines Bildungsgutscheins durch die Agentur für Arbeit Meschede-Soest gefördert werden.
Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Ausgabe eines Bildungsgutscheines ist immer eine Einzelfallentscheidung, abhängig von den individuellen Voraussetzungen sowie den aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes.
Darüber hinaus können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht über einen Berufsabschluss verfügen, einen Bildungsgutschein erhalten, um einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen. Dies kann auch in Teilschritten erfolgen.
Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer beruflichen Qualifizierung trifft stets die zuständige Vermittlungsfachkraft. Diese händigt Ihnen einen Bildungsgutschein aus, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um Ihre Qualifizierung. Am besten vereinbaren Sie direkt einen Termin.
Voraussetzung für die Einlösung eines Bildungsgutscheins ist, dass sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme für die Förderung zugelassen sind (§ 81 Absatz 1 Nr. 3 SGB III).
Zuständig für diese Zulassungen sind die Fachkundigen Stellen.
Die Agentur für Arbeit Meschede-Soest hat auf das Zertifizierungsverfahren keinerlei Einfluss.
Qualifizierungsformen im Überblick
- Anpassungsqualifizierung/Modulare Weiterbildung: Sie erlangen individuelle berufliche Kenntnisse und fachliche Kompetenzen, Zertifikate, Berechtigungen, Prüfungen, die in der Regel Ihre bisherige berufliche Qualifikation aktualisiert, erweitert oder vervollständigt.
- Umschulung: Sie erlangen einen anerkannten Berufsabschluss, mit einer um ein Drittel verkürzten Ausbildungsdauer, bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl oder im Rahmen von Qualifizierungsprojekten.
- Vorbereitung auf die Externenprüfung: Sie absolvieren einen mehrmonatigen Vorbereitungskurs auf eine Berufsabschlussprüfung. Voraussetzung ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung durch die jeweiligen Kammern und Verbände.
- Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen: Sie erlangen Ihren Berufsabschluss in mehreren Teilschritten, die jeweils für eine spätere Abschlussprüfung anerkannt werden. Dabei ist eine zeitliche Unterbrechung nach einem oder mehreren absolvierten Qualifizierungsmodulen, z.B. wegen Beschäftigungsaufnahme zwischendurch, möglich.
- Betriebliche Einzelumschulung: Sie absolvieren eine Umschulung bei einem Arbeitgeber Ihrer Wahl, zu Bedingungen einer regulären betrieblichen Ausbildung, aber den Förderleistungen einer Umschulung.
Wo finde ich geeignete Weiterbildungsangebote?
In der Datenbank KURSNET finden Sie ein umfassendes Angebot von Weiterbildungskursen. Die regionalen und überregionalen Bildungsangebote sind inhaltlich vielseitig und teils zeitlich flexibel.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle eingestellten Angebote in KURSNET mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können.
Zudem wird in jedem Jahr von der Agentur für Arbeit Meschede-Soest eine Bildungszielplanung erstellt.
Anhand dieser ist ersichtlich, für welche Qualifizierungen in der Regel Bildungsgutscheine ausgegeben werden können, da für diese Qualifizierungen und abschlussorientierten Weiterbildungen (Umschulung) die Arbeitsmarktchancen als günstig eingeschätzt werden.