Wer sich an diesem Tag erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen melden muss, hat keine Nachteile, wenn die Meldung am nächsten Tag erfolgt.
Telefonisch ist die Agentur für Arbeit auch am Rosenmontag und an Weiberfastnacht von 8 bis 18 Uhr unter den kostenfreien Service-Rufnummern 0800 4 5555 00 (für Arbeitnehmer) und 0800 4 5555 20 (für Arbeitgeber) erreichbar