Wie funktioniert Teilzeitausbildung? Das Fundament: Unternehmen und künftige*r Auszubildende*r vereinbaren gemeinsam ein für beide Seiten passendes Teilzeit-Modell. Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit der Ausbildung kann grundsätzlich bis auf die Hälfte verkürzt werden. Wird pro Tag oder Woche weniger gearbeitet, verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend. Insgesamt kann die Ausbildung höchstens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer betragen.
Ausbildungsplan und Ausbildungsvertrag werden entsprechend der Teilzeitvereinbarung angepasst. Anschließend erfolgt die Beantragung bei der zuständigen Stelle, die auch die Vollzeitausbildungen koordiniert. Das Berufsbildungsgesetz gibt diese Stelle vor, zum Beispiel die Handwerkskammer. Bei Bedarf wird dort mit Blick auf den erfolgreichen Ausbildungsverlauf zusätzlich beraten.
Verläuft die Teilzeitberufsausbildung erfolgreich, kann diese sogar in der Dauer verkürzt werden.
Je nach Sachlage können sich unterschiedliche Ausbildungsphasen zwischen Teilzeit und Vollzeit abwechseln. Natürlich auch hier wieder gemeinsam abgestimmt zwischen Unternehmen und Auszubildende*r sowie zuständiger Stelle.
Die Vergütung richtet sich nach den reduzierten Ausbildungszeiten im Betrieb. Für den Fall, dass die Ausbildungsvergütung nicht komplett für den Lebensunterhalt reicht, kann Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden.
Weiterführende Informationen
Information rund um Ausbildung
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW