Während einer Einstiegsqualifizierung (EQ) wird jungen Menschen innerhalb von sechs bis zwölf Monaten in einem Betrieb das Grundlagenwissen eines anerkannten Ausbildungsberufs vermittelt. Zugleich wird in der Regel die Berufsschule besucht. Ziel ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Einstiegsqualifizierung anschließend in ein reguläres Ausbildungsverhältnis zu übernehmen.
Die Inhalte dieses Langzeitpraktikums orientieren sich an denen des angestrebten Ausbildungsberufs. Der Arbeitgeber stellt am Ende der Einstiegsqualifizierung eine Bescheinigung über die vermittelten Kenntnisse aus. Mit einem zusätzlichen Zertifikat der Kammer kann ein Antrag auf Verkürzung der danach folgenden regulären Ausbildung gestellt werden. Spätestens beginnt die Einstiegsqualifizierung sechs Monate vor Beginn der angestrebten Ausbildung.
Ein großer Vorteil für Unternehmen ist das bessere Kennenlernen des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, das heißt deren Leistungsfähigkeit und Motivation für die Ausbildung in dem entsprechenden Beruf. Durch die Einstiegsqualifizierung werden außerdem die Chancen für Unternehmen deutlich erhöht, den richtigen Bewerber oder die richtige Bewerberin zu finden. Und nicht zuletzt können ausbildungsbefähigte Unternehmen, die noch nicht oder nicht mehr ausgebildet haben, mit der EQ den (Wieder-)Einstieg in die sich daran anschließende Ausbildung erproben. Eine Einstiegsqualifizierung kann jedoch eine reguläre Ausbildung nicht ersetzen.
Teilnehmen können an einer EQ-Maßnahme Ausbildungsbewerber, die nach dem 30. September eines Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Hierbei wird auf die jungen Menschen und deren Fähigkeiten individuell eingegangen. Die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung befreit nicht von der Berufsschulpflicht. Der Besuch einer Fachklasse ist ebenso für Teilnehmende anzuraten, für die keine Schulpflicht mehr besteht, weil nach dem Langzeitpraktikum bei Eignung ein Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr - bei Anrechnung der EQ-Praktikumszeit - grundsätzlich möglich ist.
Die Praktikumsvergütung wird zwischen dem Betrieb und dem EQ-Teilnehmer vereinbart. Hierbei müssen tarifliche Vereinbarungen beachtet werden. Auf Antrag steuert die Agentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter einen Zuschuss zur EQ-Vergütung in Höhe von derzeit 262 Euro monatlich bei. Zudem zahlen Arbeitsagentur oder Jobcenter eine Pauschale für die Sozialversicherung und neuerdings Fahrtkosten, beispielsweise für eine Monatskarte im ÖPNV. Der Antrag hierfür muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zusätzlich kann ein Antrag auf ausbildungsbegleitende Hilfen bei der Arbeitsagentur gestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine Art bezahlte Nachhilfe. Zwei bis vier Stunden pro Woche können die EQ-Teilnehmenden dann zum Beispiel ihre Sprachkenntnisse, ihre Rechenfähigkeiten oder ihr fachliches Wissen vertiefen.