Interessieren Sie sich für eine berufliche Weiterbildung während Ihrer Beschäftigung bei voller Weiterzahlung des Gehalts? Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet Ihrem Arbeitgeber bis zu 100 Prozent der Gehaltskosten. Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz können genutzt werden, wenn Ihre berufliche Tätigkeit künftig durch Technologien ersetzt werden kann, Sie in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen ist oder Sie eine Weiterbildung in einem sogenannten Engpassberuf anstreben.
Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz wurde zudem ein genereller Rechtsanspruch auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses für Arbeitslose und für Beschäftigte ohne Berufsabschluss eingeführt.
Arbeitnehmer*innen ohne Berufsabschluss
Sie sind ohne Berufsabschluss sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Oder haben Sie einen Berufsabschluss, arbeiten aber schon insgesamt mehr als vier Jahre in einer anderen Tätigkeit? Erwerben Sie bei voller Weiterzahlung Ihres Gehalts einen neuen, zukunftsfähigen Berufsabschluss (auch Vorbereitung auf die Externenprüfung) oder eine anerkannte Teilqualifikation (TQ) - extern bei einem zertifizierten Bildungsträger oder intern bei Ihrem Arbeitgeber (nur Berufsabschlüsse).
Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Weiterbildungskosten und erstattet Arbeitgeber*innen die Gehaltskosten bis zu 100 Prozent.
Arbeitnehmer*innen mit Berufsabschluss
Haben Sie bereits einen Berufsabschluss und möchten Ihre Kenntnisse erweitern oder an neue Anforderungen anpassen? Dann bilden Sie sich extern bei einem zugelassenen Bildungsträger weiter in einem Umfang von mehr als 120 Zeitstunden.
Hierbei können von der Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen werden und Arbeitgeber*innen bis zu 75 Prozent der Gehaltskosten erstattet werden. Legen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin Ihr Qualifizierungsziel fest und suchen Sie sich einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Zugelassene Qualifizierungen sind im Internet unter anderem im Kursnet der Agentur für Arbeit zu finden. Europas größte Datenbank für Aus- und Weiterbildung informiert tagesaktuell und kostenlos über bundesweit mehr als 400.000 Bildungsangebote.
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Aufstiegsfortbildungen vom Aufstiegs-BAföG abgedeckt werden.
Tipp:Kostenübernahme: Während der Qualifizierung können zusätzlich anfallende Kosten wie für Fahrten, für auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung übernommen werden. Weiterbildungsprämie: Die Teilnehmer*innen erhalten bei Bestehen der verpflichtend vor der zuständigen Kammer abzulegenden Zwischen- und Abschlussprüfung eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro.
Qualifizierung während Kurzarbeit
Die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme ist auch während der Kurzarbeitsphase eines Unternehmens möglich. Für Arbeitnehmer*innen besteht dabei Anspruch auf Kurzarbeitergeld, sofern unter anderem ein Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt und die Weiterbildung während der Kurzarbeit erfolgt. In der Qualifizierungsmaßnahme müssen dabei überwiegend Inhalte vermittelt werden, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind. Während der Weiterbildung muss es jederzeit möglich sein, sie zu verschieben oder abzubrechen, wenn es die vorhandene Arbeit im Betrieb erfordert.
Beratungs- und Förderangebot
Gerne unterstützt die Arbeitsagentur für Mönchengladbach und den Rhein-Kreis Neuss Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei, die individuellen Weiterbildungsoptionen zu nutzen und informiert in persönlichen Gesprächen über die attraktiven Fördermöglichkeiten. Um sich ein erstes Bild über diese komplexe Förderleistung machen zu können, lohnt sich der filmische Beitrag der Bundesagentur für Arbeit zu Qualifizierungschancengesetz: Wandel der Arbeitswelt.