Seit 2005 gibt es das Recht eine Berufsausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Mit der Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes ab 2020 wird die Teilzeitausbildung gestärkt und für weitere Personengruppen geöffnet.
Tipp:Was ist eine Teilzeitausbildung?
Teilzeitausbildung bedeutet, dass die Arbeitszeit individuell angepasst wird.
Reduziert wird die Zeit, die im Betrieb ausgebildet bzw. gearbeitet wird. Das Unternehmen und die/der Auszubildende stimmen die wöchentliche Ausbildungszeit und die Arbeitszeitgestaltung miteinander ab. Nach der neuen Gesetzeslage darf die Kürzung der Ausbildungszeit 50 Prozent nicht übersteigen. Die Zeit, die in der Berufsschule verbracht wird, bleibt wie bisher von der Teilzeitregelung unberührt, das bedeutet, die Dauer des Unterrichts in der Berufsschule entspricht der einer Vollzeitausbildung.
Die neue gesetzliche Regelung sieht eine Verlängerung der Ausbildungsdauer vor.
Die Dauer der Verlängerung der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend der Reduzierung der Arbeitszeit, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer die für die entsprechende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit die Ausbildungsdauer zu verkürzen. Es gibt verschiedenen Verkürzungstatbestände. Die Entscheidung trifft die für die Ausbildung zuständige Stelle.
Regionale Informationen zum Thema Ausbildung finden Sie im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Montabaur.
Die Berufsausbildung ist im Berufsbildungsgesetz geregelt.
Schulische Ausbildungen in Teilzeit
Neben dualen Ausbildungen sind auch schulische Ausbildungen in Teilzeit vereinzelt möglich, zum Beispiel im Bereich Erziehung. Weitergehende Informationen sind in der Broschüre "Wege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieher in Rheinland-Pfalz" zu finden.
Vereinzelt gibt es spezielle Teilzeitausbildungsklassen. In anderen schulischen Ausbildungsmodellen werden die Praxis in Teilzeit und der schulische Teil der Ausbildung in Vollzeit absolviert.