(Schwer)Behinderte und Rehabilitanden

Infos auf einen Blick

29.11.2023 | Presseinfo Nr. 47

Behindert ist ein Mensch im Sinne des Gesetzes, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert ist – und wenn er dadurch Hilfen z.B. für die Teilhabe am
Arbeitsleben benötigt.


Schwerbehindert ist ein Mensch nach dem Sozialgesetzbuch, wenn vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung 50 oder mehr festgestellt wird. Wichtig: Der Behinderungsgrad alleine sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit eines Menschen aus.


Gleichgestellt mit schwerbehinderten Menschen werden Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 aber unter 50 von der zuständigen Agentur für Arbeit, wenn die Aufnahme oder der Erhalt des Arbeitsplatzes behinderungsbedingt gefährdet ist.