Kontakte für finanzielle Hilfen und Unterstützung
Beachten Sie unsere Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber
Altersteilzeit
Sie möchten Ihren Beschäftigten Altersteilzeit ermöglichen? Rufen Sie uns an.
Kapuzinerstraße 26
089 5154 9901
Fax: 089 5154 6668
Kurzarbeit
Kurzarbeit kann Arbeitsplätze sichern. Fragen Sie gern bei uns nach.
Kapuzinerstraße 26
089 5154 9901
Fax: 089 5154 6668
Winterbeschäftigungsförderung
Die Agentur für Arbeit fördert die ganzjährige Beschäftigung im Baugewerbe. Haben Sie Fragen zur Umlage?
Kapuzinerstraße 26
089 5154 9901
Fax: 089 5154 6668
Eingliederungszuschuss (EGZ)
Sie wollen eine offene Stelle mit einer Person besetzen, die arbeitslos gemeldet ist und von der eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist? Dafür gibt es finanzielle Unterstützung. Lassen Sie sich beraten.
Kapuzinerstraße 26
0800 4 5555 20 (kostenfrei)
Fax: 089 5154 6919
Qualifizierung von Beschäftigten
Weiterbildung von Beschäftigten ist bei Ihnen ein Thema? Informieren Sie sich über Fördermöglichkeiten.
Kapuzinerstraße 26
089 5154 8080
Fax: 089 5154 250 8080
Teilhabechancengesetz: Förderungen für Langzeitarbeitslose
Seit Anfang des Jahres 2019 gibt es das „Teilhabechancengesetz“ – auch „MitArbeit“ genannt. Es umfasst zwei neue Instrumente (Teilhabe am Arbeitsmarkt nach Paragraph 16i SGB II und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach Paragraph 16e SGB II). Beide fördern die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen durch hohe Lohnkostenzuschüsse und beschäftigungsbegleitendes Coaching.
Sie wollen jemandem eine Chance geben? Lassen Sie sich zu allen Fragen rund um die Förderung und das Beschäftigungsverhältnis beraten.
Teilhabe am Arbeitsmarkt nach Paragraph 16i SGB II:
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an: jobcenter-muenchen.tam@jobcenter-ge.de.
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach Paragraph 16e SGB II:
089/ 67 97 2-100