Ab dem 22. Juli 2024 können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Dienstleistungen (eServices) der Agentur für Arbeit München einfach und sicher auch mit der BundID nutzen. Dies umfasst Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen. Es handelt sich um ein Zusatzangebot, welches die Kundinnen und Kunden freiwillig nutzen können.
Kundinnen und Kunden, die die eServices bereits nutzen, können diese weiterhin mit der Basisregistrierung nutzen, also Benutzername und Passwort. Sie können ihre BundID mit ihrem BA-Konto verknüpfen.
Dazu sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles: „Künftig können sich Bürgerinnen und Bürger zusätzlich mit der BundID bei der Bundesagentur für Arbeit identifizieren, um unsere digitalen Services und Dienstleistungen sicher und einfach zu nutzen. Das ist ein wichtiger Schritt um die digitale Transformation der Verwaltung in Deutschland zu unterstützen und die BundID als zentrales Instrument zur Identifizierung für alle Online-Anträge weiter auszubauen.“
Anträge können mit der BundID so noch schneller und unkomplizierter eingereicht werden. Die BundID ermöglicht beispielsweise das automatische Vorausfüllen von Online-Anträgen mit persönlichen Daten. Dies reduziert den Aufwand beim Ausfüllen und spart Zeit. Es werden Tippfehler vermieden und Anträge können dadurch schneller bearbeitet werden.
Außerdem wird das Prinzip der Datensparsamkeit beachtet: Bürgerinnen und Bürger bestätigen selbst die Weitergabe ihrer Daten und behalten somit die volle Kontrolle. Darüber hinaus können weitere digitale Verwaltungsleistungen mit dem BundID-Konto genutzt, Daten zentral gepflegt und mit dem elektronischen Postfach der Empfang von Bescheiden und Nachweisen erleichtert werden.
Seit 2019 stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat die BundID als zentrales Nutzerkonto für die digitale Verwaltung bereit. Diese wird kontinuierlich weiterentwickelt. Aktuell sind über 1.200 Onlinedienste und Portale angebunden.
Um das Zusatz-Angebot nutzen zu können, benötigen Kundinnen und Kunden ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Mobiltelefon. Wer beides nicht nutzt oder nutzen möchte, kann weiterhin die analogen Wege verwenden.
Weitere Informationen zum Zugang zu den eServices der Bundesagentur für Arbeit mit der BundID gibt es unter:
https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices
Weitere Informationen zur BundID gibt es unter: