Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2025 der Agentur melden

Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.

27.11.2024 | Presseinfo Nr. 27

Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Hierfür ist keine Unterschrift per Hand erforderlich. 

Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige 

Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf http://www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die browserbasierte Version löst zum Anzeigejahr 2024 die Vorgängerversion ab. Der Versand als CD-ROM wird eingestellt. 

Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- oder Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen. 

Die Ausgleichsabgabe hat sich durch das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stichtag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge erstmals zum Tragen. Die Beträge sind nach Betriebsgröße gestaffelt. 

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss. 

Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf

 www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichtenarbeitgeber/schwerbehinderte-menschen

Der Arbeitgeber-Service steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. 

Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar.