Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Was Sie im Fall einer Kündigung oder bei Entlassungen beachten müssen, lesen Sie unter anzeigepflichtige Entlassungen Dort finden Sie auch eine Übersicht, ab wann Entlassungen anzeigepflichtig sind, ein Merkblatt für weitere Informationen sowie die erforderlichen Formulare.
Streik / Aussperrungen
Streiks müssen der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie unter Infos für Streikanzeigen
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an die Faxnummer 089 5154 7770 oder an die E-Mail Muenchen.031-OS@arbeitsagentur.de
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen
Als Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen Sie fünf Prozent Ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten besetzen. Wenn Sie die Quote nicht erfüllen, müssen Sie eine Ausgleichsabgabe leisten.
Wie sieht das im Detail aus? Finden Sie Infos unter:
Ausgleichsabgabe
Ausländische Fachkräfte - Anlaufstellen für die Arbeitserlaubnis
Sie möchten Arbeitskräfte aus dem Ausland einstellen?
Einen Überblick über notwendige Maßnahmen und weitere Informationen erhalten sie unter
Maßnahmen zur Zulassung zum Arbeitsmarkt.
Regionale Beratungsstelle München
Kapuzinerstr. 26
80337 München
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Fax: 089 5154 6678
Örtliche Ausländerbehörden
Die örtliche Ausländerbehörde ist Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen zum Aufenthalt und zur Beschäftigungsaufnahme. Sie ist auch zuständig für die Erteilung des Aufenthaltstitels.
Finden Sie die zuständige Ausländerbehörde für München und Umgebung.
Arbeitsmarktzulassung
Beratungs-Telefon zu allgemeinen Fragen: 0228 713 2000
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 14:30 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Familienorientierte Personalpolitik
Sie möchten sich als familienfreundlicher Arbeitgeber präsentieren?
Investitionen in familienfreundliche Maßnahmen zahlen sich für Betriebe aus. Halten Sie gut ausgebildete Fachkräfte, in dem Sie ihnen die Rückkehr ins Berufsleben nach einer Familienphase erleichtern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter fördern.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit München zur Verfügung: