Hohen Wangelin – Für Menschen mit Handicap ist es hierzulande immer noch schwierig, einen Ausbildungsplatz bzw. neuen Job zu finden. Neben der Qualifikation gehört auch das gewisse Quäntchen Glück und die richtige Einstellung der Unternehmer dazu. Der Wille in der Wirtschaft, behinderte Mitarbeitende einzustellen, ist mitunter da, allzu oft scheitert es aber wegen zu großer Vorurteile oder es fehlt an Wissen zu den richtigen Strategien. Ganz anders bei der diesjährigen Preisträgerin: Sie hat sich über das normale Maß hinaus engagiert und keine Mühen gescheut, Menschen mit Handicap auszubilden und für optimale Arbeitsbedingungen zu sorgen. Das zeigt: Inklusion schafft Mehrwert für Unternehmen!
„Mit dem Inklusionspreis wollen wir vorbildliches unternehmerisches Handeln auszeichnen, das die Potenziale von Menschen mit Handicap sichtbar macht und auch anderen Unternehmen zeigen, dass sich die Beschäftigung von Menschen mit Handicap lohnt.
Und glücklicherweise erkennen das immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer“, sagt der Vize-Arbeitsagenturchef und ergänzt: Unsere Preisträgerin ist Vorreiterin dafür, dass es eines Tages diesen Preis gar nicht mehr geben wird. Dann ist die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung eine Selbstverständlichkeit geworden.“
In Anwesenheit von Mecklenburg-Vorpommerns Bürgerbeauftragten Matthias Crone wurde die Agrargesellschaft Hohen Wangelin mbH & Co. KG ausgezeichnet. Mit seiner Gratulation würdigte Crone das Engagement und die Vorbildfunktion der Preisträger: „Die beste Inklusion ist es, Menschen mit Behinderung im Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Das ist gut für die Betroffenen und gut für die Unternehmen. Sie können sich auf gute Mitarbeiter verlassen. Daher danke ich allen, die uns auf diesem Weg voranbringen, so auch dem Preisträger des heutigen Tages.“
Die Geschäftsführer der Agrargesellschaft Hohen Wangelin mbH & Co. KG – Christoph Kruse und Dr. Ingo Papstein: „Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung mit dem Inklusionspreis der Arbeitsagentur Neubrandenburg und nehmen dies für uns zum Anlass, betriebsintern den Ausbildern zu danken, die sich tagtäglich um die Ausbildung junger Menschen in unserem Unternehmen kümmern. Wir bilden seit langem Landwirte und Tierwirte aus und haben mit den beiden jetzigen Auszubildenden mit Handicap sehr gute Erfahrungen gesammelt. Auch die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Arbeitsagentur verläuft reibungslos. Man spürt auch dort echtes Engagement, jungen Menschen mit Einschränkungen helfen zu wollen.“
Die Preisträger wurden durch Juryentscheidung bestimmt.
Auswahlkriterien waren:
- Innovative Lösungen
- Vorbildcharakter und Übertragbarkeit
- Überwinden besonderer Herausforderungen (z.B. aufgrund Art und Schwere der Behinderung)
Die Jury besteht aus fünf Mitarbeiter*innen der Neubrandenburger Arbeitsagentur, die über besondere Kenntnisse und Erfahrungen bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verfügen.
Hintergrund
Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf mindestens 5 Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen (§ 71 Abs. 1 SGB IX).
Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.