Zum Schutz vor Corona-Infektionen gilt bereits seit November - bundesweit – in allen Arbeitsagentur-Niederlassungen die 2G-Regel. Das bedeutet: Besucherinnen und Besucher müssen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.
Alle, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Impfstatus geben möchten, können sich online oder telefonisch beraten lassen oder eine Kurzberatung an einem Notfallschalter vor Ort wahrnehmen.
Für Arbeitsagenturchef Thomas Besse hat der Schutz der Besucher*innen und Mitarbeitenden oberste Priorität.: „Wir stellen sicher, dass unsere Leistungen – darunter Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld - pünktlich ausgezahlt werden. Dafür müssen wir leistungsfähig bleiben.“
Nach wie vor gilt die Empfehlung, für persönliche Gespräche vorab einen Termin zu vereinbaren.
Die Arbeitsagentur ist telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden.
Über den Online-Service (www.arbeitsagentur.de/eservices) können Arbeitsuchende beispielsweise: sich arbeitsuchend melden, Ihr Bewerberprofil bearbeiten, Vermittlungsvorschläge einsehen und Rückmeldung geben, Arbeitslosengeld beantragen, Weiterbewilligung Arbeitslosengeld II beantragen, Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, Insolvenzgeld beantragen, persönliche Daten einsehen und ändern, Arbeitsaufnahmen mitteilen, Krankmeldungen mitteilen und Urlaub mitteilen
Betriebe können beispielsweise: einen Eingliederungszuschuss beantragen, Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld beantragen, Ihre Bescheide und Nachweise einsehen, bewilligte Leistungen und Ihre Daten einsehen.