Stephan Bünning, der amtierende Leiter der Arbeitsagentur Neubrandenburg, betont: „Das Qualifizierungsgeld eröffnet uns die Möglichkeit, den Wandel auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu begleiten. Es bietet Chancen, langfristig in die beruflichen Perspektiven der Mitarbeiter zu investieren und Unternehmen dabei, ihre Mitarbeiter durch gezielte Weiterbildung zu qualifizieren und somit ihre Fachkräfte zu sichern.“
Neues Instrument für die Beschäftigtenqualifizierung
Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Mitarbeiter, denen aufgrund des Strukturwandels am Arbeitsmarkt ein Arbeitsplatzverlust droht, jedoch eine berufliche Weiterbildung im aktuellen Unternehmen eine zukunftssichere Beschäftigung ermöglicht.
Das Qualifizierungsgeld ergänzt bestehende Instrumente der Mitarbeiterqualifizierung und wird unabhängig von der Unternehmensgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Mitarbeiter gezahlt und als Entgeltersatzleistung geleistet. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent des Nettoentgelts, das durch die Weiterbildung entfällt, bzw. 67 Prozent für Mitarbeiter mit mindestens einem Kind. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber.
Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld
Zu den Fördervoraussetzungen gehören unter anderem ein Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft aufgrund des Strukturwandels, eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (außer für Kleinstunternehmen) sowie eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Unternehmen. Die Mitarbeiter müssen der Weiterbildung zustimmen.
Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld bereits jetzt beantragen, auch online. Weitere Informationen zur Höhe und den Voraussetzungen des Qualifizierungsgeldes sowie Formulare und Hinweise zum Online-Antrag finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld