Urlaub bei Arbeitslosigkeit: erst genehmigen lassen, dann verreisen

Neubrandenburg, 6. August 2024 - Auch Menschen die das Arbeitslosengeld erhalten, können verreisen. Allerdings müssen sie ihre Abwesenheit rechtzeitig der Arbeitsagentur melden und genehmigen lassen. Die Abwesenheit darf weder eine Arbeitsaufnahme noch die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen gefährden.

06.08.2024 | Presseinfo Nr. 56

Einen „Urlaubsanspruch", wie Arbeitnehmende und Auszubildende haben Arbeitslosengeldempfänger zwar nicht, doch auch sie können verreisen.

Der Vizechef der Neubrandenburger Arbeitsagentur, Andreas Böhning erklärt, wie es mit den Ferien funktionieren kann: „Nur wenn die Abwesenheit im Voraus von der Arbeitsagentur genehmigt wird, beispielsweise für eine Reise, ist die Weiterzahlung des Arbeitslosengelds für bis zu drei Wochen im Jahr möglich. Unsere Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler erteilen die Zustimmung zur Ortsabwesenheit in der Regel nur, wenn dadurch die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird, also keine Stellenangebote oder wichtige Termine wie Beratungsgespräche, Weiterbildungen oder Bewerbungstrainings anstehen."

Wer sich länger als 6 Wochen am Stück nicht an seinem Wohnort aufhält, verliert für den gesamten Zeitraum den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach der Rückkehr muss dann ein neuer Antrag gestellt werden.

Wer ohne Genehmigung verreist, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer der Abwesenheit und muss zu Unrecht erhaltene Zahlungen zurückerstatten. „Deshalb ist es besser, rechtzeitig Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen“, empfiehlt der Arbeitsmarktexperte.

Böhning erklärt, warum die Genehmigung erst kurz vor Reiseantritt – üblicherweise eine Woche vorher – erteilt wird: „Nur so können unsere Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler sicherstellen, dass durch die Abwesenheit keine Weiterbildung verschoben, kein Vorstellungsgespräch abgesagt oder ein Arbeitsangebot verloren geht.“ Sein Tipp: „Um sicherzugehen, empfiehlt es sich, die Zustimmung zur Ortsabwesenheit einfach und schnell über die App BA-mobil unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/app-ba-mobil zu beantragen."

Weitere Informationen sind auf www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik „Urlaub und Umzug“ zu finden.

Wer Bürgergeld bezieht, sollte sich unbedingt, vor seinen Urlaubsplanungen, mit seinem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter in Verbindung setzen.