Dank der begleitenden betrieblichen Ausbildung bietet die Arbeitsagentur den Unternehmen umfassende Unterstützung, von der Organisation der Ausbildung über die fachliche Begleitung bis hin zur Bewältigung behinderungsbedingter Herausforderungen. Die Kosten für diese Unterstützung werden vollständig von der Arbeitsagentur übernommen, sodass die Unternehmen weiterhin nur die reguläre Ausbildungsvergütung tragen.
„Junge Menschen mit Behinderungen sind oft voller Motivation und guter Leistungsfähigkeit“ – sagt Andreas Wegner, Chef der Neubrandenburger Arbeitsagentur. „Leider scheuen viele Unternehmen noch davor zurück, ihnen eine Ausbildung zu ermöglichen. Dabei steckt in diesen Jugendlichen enormes Potenzial, das nur darauf wartet, entdeckt zu werden! Mit unserer begleiteten betrieblichen Ausbildung stehen wir Unternehmen zur Seite und machen den Weg für Inklusion in Ihrem Betrieb so einfach wie möglich. Gemeinsam können wir nicht nur wertvolle Fachkräfte gewinnen, sondern auch jungen Menschen mit besonderen Herausforderungen eine echte Zukunftsperspektive bieten.
Aufruf des Arbeitsagenturchefs an Unternehmen: Arbeitsagentur unterstützt Betriebe
Die Neubrandenburger Arbeitsagentur ermutigt Unternehmen, sich für die Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen zu öffnen. Andreas Wegner ruft interessierte Arbeitgeber auf: „Wenn Sie darüber nachdenken, Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen eine Ausbildung zu ermöglichen, zögern Sie nicht! Unser Arbeitgeber-Service von Arbeitsagentur und der Jobcenter im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte stehen Ihnen mit umfassender Unterstützung zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – entweder direkt mit Ihren bekannten Ansprechpersonen im Arbeitgeber-Service oder über unsere kostenfreie Servicerufnummer 0800 4 5555 20“.
Vorteile der begleiteten betriebliche Ausbildung auf einen Blick
Ein von der Arbeitsagentur beauftragter Bildungsträger steht Betrieben und Ihrer Nachwuchskraft während der gesamten Ausbildungszeit zur Seite.
- Die begleitete betriebliche Ausbildung bietet Unternehmen bedarfsgerecht:
• Hilfestellungen bei der Organisation und Durchführung der Ausbildung,
• Begleitung und Unterstützung im Ausbildungsverlauf,
• Angebote zum Umgang mit behinderungsbedingten Besonderheiten und
• Beratung zur Beantragung von Fördermitteln.
- Auszubildenden mit Behinderungen erhalten:
• Unterstützung bei der Vermittlung von fachtheoretischen Ausbildungsinhalten und
• Hilfestellung und Begleitung während der Ausbildung.
Betrieben entstehen keine Kosten für bbA!
Die Kosten für diese Unterstützung werden durch Ihre Arbeitsagentur übernommen. Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben für Betriebe und Ihre Auszubildenden bestehen. Die Auszubildenden erhalten vom Arbeitgeber die übliche Ausbildungsvergütung.