Das Saison-Kurzarbeitergeld ist ein flexibles Instrument: Beschäftigte ohne Kinder erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, während Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns erhalten. Zudem haben Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung der allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge während der Zahlung des Saison-KUG. Arbeitnehmer profitieren zusätzlich von Winterzuschüssen wie dem Zuschuss-Wintergeld oder dem Mehraufwands-Wintergeld.
Andreas Wegner, Leiter der Neubrandenburger Arbeitsagentur, betont die Vorteile des Saison-KUG: „Das Saison-Kurzarbeitergeld bietet eine wichtige finanzielle Entlastung für Unternehmen und sichert die Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft auch in Zeiten witterungsbedingter Arbeitsausfälle. Arbeitnehmer bleiben fest angestellt, und Arbeitgeber haben die Flexibilität, schnell auf saisonale Schwankungen zu reagieren. Das Wegfallen der vorherigen Anzeigepflicht macht das Verfahren besonders einfach und unkompliziert.“
Arbeitgeber zahlen das Saison-Kurzarbeitergeld zunächst in Vorleistung aus und stellen anschließend den Antrag auf Erstattung bei der Agentur für Arbeit. Der Antrag kann online über das digitalisierte und datenschutzkonforme KEA-System https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea.eingereicht werden. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten interessierte Unternehmen über den Arbeitgeberservice unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20 oder direkt bei ihrem persönlichen Ansprechpartner.