Weiterhin Maskenpflicht und 3G in allen Dienststellen* der Agentur für Arbeit Neumünster
Kunden und Kundinnen, die zu einer persönlichen Beratung in die Agentur kommen,
müssen nachweisen, dass sie genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet sind („3-Regelung“).
Darüber hinaus gilt weiter auch die Pflicht, eine Mund-Nasenschutz-Maske im Dienstgebäude zu tragen. Persönliche Beratungsgespräche
finden grundsätzlich weiterhin nach Terminvereinbarung statt.
Personen, die nicht geimpft, genesen oder negativ getestet sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, können sich online oder telefonisch beraten lassen.
Arbeitslosmeldungen können ebenfalls online erfolgen. Erforderlich ist dafür, dass der Personalausweis für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist.
Daneben ist die persönliche Arbeitslosmeldung weiterhin in der Agentur möglich. Sie kann ggfs. auch ohne einen 3G-Nachweis an einem Notfallschalter erfolgen.
Sonstige Anliegen können Kunden und Kundinnen weiterhin online und am Telefon klären.
Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen finden sich unter:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden
https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/onlineausweisen/das-brauchen-sie/das-brauchen-sie-node.html
So erreichen Sie die Agentur für Arbeit:
• über die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555-00 (Mo-Fr 8.00 bis 18.00 Uhr),
• über die 04321 / 943 300 (Mo, Di und Do 8.00 bis 14.00 Uhr, Mi 10.00 bis 14.00 Uhr und Fr 8.00 bis 13.00 Uhr)
*Dies betrifft alle Dienststellen der Agentur für Arbeit in Neumünster, Rendsburg, Eckernförde und Hohenwestedt.