Beratung in der Agentur für Arbeit Neumünster grundsätzlich mit FFP2-Maske in allen Dienststellen*
Kunden und Kundinnen, die zu einer persönlichen Beratung in die Agentur kommen, müssen nachweisen, dass sie genesen und / oder vollständig geimpft
sind („2G-Regelung“), und darüber hinaus ab sofort eine FFP2-Maske im Dienstgebäude tragen. Persönliche Beratungsgespräche finden grundsätzlich
weiterhin nach Terminvereinbarung statt.
Personen, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, können sich online oder telefonisch beraten lassen.
Arbeitslosmeldungen können ebenfalls online erfolgen. Erforderlich ist dafür, dass der Personalausweis für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist.
Daneben ist die persönliche Arbeitslosmeldung weiterhin in der Agentur möglich.
Sie kann ggfs. auch ohne einen 2G-Nachweis an einem Notfallschalter erfolgen.
Sonstige Anliegen können Kunden und Kundinnen weiterhin online und am Telefon klären.
Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen finden sich unter:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden
https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/onlineausweisen/
das-brauchen-sie/das-brauchen-sie-node.html
So erreichen Sie die Agentur für Arbeit:
• über die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555-00 (Mo-Fr 8.00 bis 18.00 Uhr),
• über die 04321 / 943 300 (Mo, Di und Do 8.00 bis 14.00 Uhr, Mi 10.00 bis 14.00 Uhr und Fr 8.00 bis 13.00 Uhr) und
• speziell für Ausbildungssuchende ist von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr der direkte Draht zur Berufsberatung unter 04321 / 943-777 geschaltet.