Ich habe gesundheitliche Einschränkungen
Gesundheitliche Einschränkungen können vielfältig sein und erfordern in jedem Fall eine individuelle Beratung und eine einzelfallbezogene Herangehensweise.
Die wichtigsten Fallgestaltungen (nicht abschließend) sind hier beispielhaft aufgeführt:
Berufliche Reha beantragen
Befinden Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis und haben gesundheitliche Einschränkungen, kann eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme sinnvoll sein. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier:
Fachliche Weisungen zum Arbeitslosengeld bei Leistungsminderung
Befinden Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis und sind seit 78 Wochen im Krankengeldbezug, können im Anschluss Leistungen nach §145 SGB III für Sie in Frage kommen. Während des Bezugs dieser Leistungen werden Sie von der Agentur für Arbeit zur Rentenantragstellung oder zur Antragstellung auf Rehabilitationsleistungen aufgefordert.
Informationen zum Ärztlichen Dienst
Sind Sie Arbeitslos oder Arbeitsuchend, werden gesundheitliche Einschränkungen im Beratungs- und Vermittlungsprozess berücksichtigt.
Zur Feststellung der Einschränkungen wird Ihnen ein Gesundheitsfragebogen ausgehändigt. Dieser wird von unserem Ärztlichen Dienst bewertet. Die daraus resultierenden Feststellungen und Empfehlungen bespricht Ihre Vermittlungs- und Beratungsfachkraft mit Ihnen und vereinbart mit Ihnen das weitere Vorgehen.