Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten in Richtung der Anforderungen von morgen.
Ob
• eine sonstige Weiterbildung über 120 Stunden nach § 82 SGB III (z.B. Büromanagement),
• Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III für Unternehmen die vom Strukturwandel betroffen sind oder
• abschlussorientierte Weiterbildungen nach § 81(2) SGB III (Erlangung eines Berufsabschlusses für ungelernte Beschäftigte z.B. von der Pflegehilfskraft zur Pflegefachkraft),
wir unterstützen Sie gern!
Für eine erste Beratung und Förderanfrage reichen Sie bitte diese Erhebungsbögen ausgefüllt bei uns ein – gern per E-Mail: