Alles klar für den Ausbildungsstart? Berufsausbildungsbeihilfe – Finanzielle Unterstützung für Berufsstarter/innen

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt die Agentur für Arbeit Neuruppin während der Ausbildung finanziell den Start ins Berufsleben.

08.08.2022 | Presseinfo Nr. 45

Wer während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebt, dem reicht vielleicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen. Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt die Agentur für Arbeit Neuruppin unter bestimmten Voraussetzungen während der Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden.

Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuruppin: „Eine Ausbildung ist der Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Der Arbeitsmarkt braucht junge Menschen, denn Azubis sind die Fachkräfte von morgen. Daher wäre es fatal, wenn eine Berufsausbildung aus finanziellen Gründen nicht erfolgreich absolviert werden kann. Aus diesem Grund unterstützen wir unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn es notwendig ist über den gesamten Ausbildungszeitraum. Seit 01. August 2022 haben sich die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht. Nehmen Sie Kontakt zur Agentur für Arbeit Neuruppin unter unserer kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 auf – wir beraten Sie individuell.“

Voraussetzungen zur Beantragung von BAB

Auszubildende können BAB erhalten, wenn sie

  • eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren und
  • ihnen die Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Online sofort den Antrag stellen und nicht unnötig auf Geld verzichten – Beantragung von BAB

Weil BAB frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird, empfiehlt Beate Kostka den Antrag möglichst früh zu stellen, am besten bereits vor Beginn der Ausbildung. Das geht kostenfrei und unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr, schnell und bequem von zu Hause oder unterwegs online auf www.arbeitsagentur.de/eservices. Bereits beim Ausfüllen des Online-Antrages werden wichtige Informationen zu den erforderlichen Angaben und einzureichenden Unterlagen geliefert.

BAB-Rechner online verfügbar – einfach Ansprüche und Höhe „checken“

Wenn Jugendliche oder Eltern vorab schon einmal prüfen möchten, ob die Voraussetzungen für BAB vorliegen und in welcher Höhe BAB voraussichtlich gezahlt werden würde, kann den BAB-Rechner nutzen: www.babrechner.arbeitsagentur.de

Sie wollen sich zur Berufsausbildungsbeihilfe beraten lassen? Kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 von 8:00 bis 18:00 Uhr. Weitere Informationen und der Online-Antrag unter: www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab