Finanzielle Unterstützung für Berufsstarterinnen und Berufsstarter – die Berufsausbildungsbeihilfe

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt die Agentur für Arbeit Neuruppin Jugendliche in den Landkreisen Oberhavel, Havelland, Prignitz und Ostprignitz-Ruppin während der Ausbildung finanziell den Start ins Berufsleben.

 

14.08.2023 | Presseinfo Nr. 46

Wer während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebt, dem reicht vielleicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen. Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt die Agentur für Arbeit Neuruppin unter bestimmten Voraussetzungen während der Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden.

Zitat:

Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuruppin: „Eine Ausbildung ist der Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Der Arbeitsmarkt braucht junge Menschen – denn Azubis sind die Fachkräfte von morgen. Daher wäre es fatal, wenn eine Berufsausbildung aus finanziellen Gründen nicht erfolgreich absolviert werden kann. Aus diesem Grund unterstützen wir unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn es notwendig ist über den gesamten Ausbildungszeitraum.“

So kann beispielsweise eine junge Prignitzerin beim Start ins Berufsleben durch die Bewilligung von BAB von der Neuruppiner Arbeitsagentur finanziell unterstützt werden. Sie beginnt ab Anfang September ihre Ausbildung in der Gastronomie. Da sich die Arbeitszeiten nicht mit dem öffentlichen Nahverkehr vereinbaren lassen, war es notwendig eigenen Wohnraum zu beziehen. Die Miete und weitere Kosten, die sie nun während der Ausbildung selbst tragen muss, da sie nicht mehr in ihrem Elternhaus wohnen kann, wären allein mit ihrer Ausbildungsvergütung nicht zu decken gewesen.

Zitat:

„Ich freue mich, dass es durch BAB möglich ist, junge Menschen den Start in ihre berufliche Ausbildung finanziell zu erleichtern und einen erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen. Zögern Sie nicht. Nehmen Sie Kontakt zur Agentur für Arbeit Neuruppin unter unserer kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 auf – wir beraten Sie individuell“, unterstreicht die Chefin der Neuruppiner Arbeitsagentur.

Voraussetzungen zur Beantragung von BAB

Auszubildende können BAB erhalten, wenn sie

  • eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren und
  • ihnen die Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Online sofort den Antrag stellen und nicht unnötig auf Geld verzichten – Beantragung von BAB

Weil BAB frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird, empfiehlt die Chefin der Neuruppiner Arbeitsagentur den Antrag möglichst früh zu stellen. Am besten bereits vor Beginn der Ausbildung. Das geht kostenfrei und unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr, schnell und bequem von zu Hause oder unterwegs online auf www.arbeitsagentur.de/eservices. Bereits beim Ausfüllen des Online-Antrages werden wichtige Informationen zu den erforderlichen Angaben und einzureichenden Unterlagen geliefert.

BAB-Rechner online verfügbar – einfach Ansprüche und Höhe „checken“

Wenn Jugendliche oder Eltern vorab schon prüfen möchten, ob die Voraussetzungen für BAB vorliegen und in welcher Höhe BAB voraussichtlich gezahlt werden würde, kann der BAB-Rechner genutzt: www.babrechner.arbeitsagentur.de

Sie wollen sich zur Berufsausbildungsbeihilfe beraten lassen?

Kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 von 8 bis 18 Uhr.

  Weitere Informationen und der Online-Antrag unter:

www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab