Neuer Service für Unternehmen: Komfortable elektronische Arbeitsmarktzulassung nun auch digital möglich

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat wesentliche Schritte der Arbeitsmarktzulassung digitalisiert. Somit ist eine Vorabzustimmung der BA nun noch einfacherer auch digital möglich. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ausländische Arbeits- und Fachkräfte der Landkreise Oberhavel, Havelland, Prignitz und Ostprignitz-Ruppin profitieren gleichermaßen. Der digitale Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden trägt zum Bürokratieabbau bei.

 

30.05.2024 | Presseinfo Nr. 32

Die Arbeitsmarktzulassung ist ein Teil des Visumsprozesses, den Personen aus Drittstaaten durchlaufen müssen, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Die BA entscheidet über ihre Zulassung zum Arbeitsmarkt. Dazu wird sie im Regelverfahren von den Visastellen oder den Ausländerbehörden eingeschalten. In bestimmten Fällen kann die BA aber bereits vorab prüfen - also bevor eine Person ein Visum beantragt, ob die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland erfüllt sind. Diese Prüfung beantragt die künftige Arbeitgeberin bzw. der künftige Arbeitgeber. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt die BA eine sogenannte Vorabzustimmung. 

 

Bisherige Herausforderungen bei der Arbeitsmarktzulassung

Bisher versandten Unternehmen die Vorabstimmung per Post an die Person, die sie einstellen möchten. Auf dem Postweg in das Herkunftsland der ausländischen Fachkraft ging aber nicht nur oftmals das Original verloren. Der postalische Versand dauert manchmal auch mehrere Wochen. Der neue Online-Service der elektronischen Arbeitsmarktzulassung verspricht für Betriebe nun Abhilfe.

 

Erhöhte Zahl von Arbeitsmarktzulassungen

Die Zahl der Arbeitsmarktzulassungen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. So wurden mehr Zustimmungen für Menschen im Kontext von Flucht und Asyl erteilt. Aber auch andere Zugangswege, wie die Aufnahme einer Ausbildung in Deutschland oder die Regelungen im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung, haben die Zustimmungen und damit den administrativen Aufwand für die BA steigen lassen. Um diese Herausforderungen zu stemmen, braucht es einen behördenübergreifenden Digitalisierungsschub.

 

Zitat:

Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuruppin: „Mit den Arbeitsmarktzulassungen unterstützen wir die Fachkräfteeinwanderung deutschlandweit und damit auch für unsere Region und schützen zugleich die Standards am deutschen Arbeitsmarkt, indem wir Gehälter und Arbeitsbedingungen prüfen. Jährlich entscheidet die BA bundesweit über rund 450.000 Arbeitsmarktzulassungen. Der neue digitale Service trägt entscheidend zur weiteren Entbürokratisierung der Visaverfahren bei.“

 

Bis einschließlich Juni 2024 versendet die BA die Vorabzustimmung noch postalisch an Unternehmen. Ab Juli 2024 steht das Dokument dann nur noch, sofern es die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber wünscht, über ihr bzw. sein BA-Konto online zur Verfügung. Aber auch bei der postalischen Vorabzustimmung reicht es jetzt schon aus, dass die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hiervon eine Kopie erhält und beispielsweise per Mail versendet.

 

So funktioniert der Online-Service der elektronischen Arbeitsmarktzulassung

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich über ihren Account im Onlineportal der BA einloggen und unter dem Punkt „Vorabzustimmung“ die erforderlichen Angaben hinterlegen. Einige Daten, v.a. die zum Unternehmen, sind bei der Datenabfrage bereits vorbelegt. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss nur noch die Daten zur Person der Arbeits- oder Fachkraft und zum Beschäftigungsverhältnis eintragen. Sollte er mehrere Personen für dieselbe Tätigkeit einstellen wollen, kann er die Daten zur Beschäftigung für weitere Anträge übernehmen, ohne erneut einen neuen Antrag ausfüllen zu müssen.

Nachdem alle Angaben geprüft und die Zustimmung durch die BA erteilt wurden, gehen die Daten automatisch ans Ausländerzentralregister. Gleichzeitig wird der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber die Vorabzustimmung in seinem Online-Account zum Download zur Verfügung gestellt.

Unternehmen können die Vorabzustimmung künftig einfach z. B. per E-Mail an die jeweilige Arbeits- oder Fachkraft im Ausland schicken, die mit der digitalen Kopie zur Visumsstelle geht. Das Original wird nicht mehr benötigt. Letztere vergleicht dann die Angaben in der Kopie mit den Eintragungen im Ausländerzentralregister.

 

Weitere Informationen zum digitalen Service finden Sie unter:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland/vorabzustimmung-fuer-auslaendische-beschaeftigte