Den Sprung in die Selbständigkeit wagen – mit Unterstützung der Agentur für Arbeit Neuruppin

•    Gründungszuschuss bei Beendigung der Arbeitslosigkeit
•    Rekord bei der Unterstützung von Gründungswilligen in Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, dem Havelland und der Prignitz
•    Fördervoraussetzungen für Existenzgründerinnen und -gründer

07.06.2024 | Presseinfo Nr. 34

Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist der Traum vieler Menschen, die nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen. Eigenverantwortlichkeit, die Verwirklichung innovativer Ideen und Unabhängigkeit im Beruf. Das sind nur drei von vielen Aspekten bei einer Entscheidung zur Unternehmensgründung oder -übernahme. Die Agentur für Arbeit Neuruppin kann dabei Menschen aus den Landkreisen Oberhavel, Havelland, Prignitz und Ostprignitz-Ruppin mit Förderungen und Netzwerkaufbau unterstützen.

Zitat:

„Nicht nur die Gründung eines neuen Unternehmens bietet viele Chancen“, so Beate Kostka, Leiterin der Agentur für Arbeit Neuruppin. „Schon jetzt und verstärkt auch in den nächsten Jahren suchen immer mehr bestehende, gut aufgestellte Unternehmen eine Nachfolgelösung für den Renteneintritt der Inhaberinnen und Inhaber. Beim Wunsch nach Selbständigkeit ist es daher umso wichtiger, alle Möglichkeiten und Potenziale für diese neue berufliche Chance zu nutzen. Die Agentur für Arbeit Neuruppin unterstützt in den Landkreisen Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz und im Havelland mit fundierter Beratung, dem Kontakt zu einem regionalen Netzwerk und auch mit finanziellen Förderungen, wie beispielsweise dem Gründungszuschuss oder der Förderung von Existenzgründungsseminaren.“

2023 – Rekordjahr bei Existenzförderung: 176 Gründungen im Agenturbezirk Neuruppin unterstützt – positiver Trend setzt sich in 2024 fort

Im Jahr 2023 hat die Agentur für Arbeit Neuruppin in den vier Landkreisen Oberhavel, Havelland, Prignitz und Ostprignitz-Ruppin 176 Existenzgründungen gefördert, gut 50% mehr als erwartet. Und der positive Trend setzt sich weiter fort. In diesem Jahr wurden bereits 67 Gründungszuschüsse bewilligt – Tendenz steigend. Dies hängt auch mit den vereinfachten Zugangsvoraussetzungen für eine Förderung zusammen.

Bei jeder Gewährung des Gründungszuschusses handelt es sich jeweils um einen Einzelfall, der individuell nach persönlichen Voraussetzungen und dem regionalen Arbeitsmarkt bewertet wird. Das heißt, die Beispiele sind regional vielfältig und es lassen sich keine expliziten Branchen bzw. Berufsfelder benennen, in denen vorwiegend gefördert wird. So konnte in Oberhavel beispielsweise die Selbstständigkeit einer Süßwarentechnologin erfolgreich unterstützt werden. Im Havelland wurde unter anderem die Existenzgründung einer Einrichtungsfachberaterin, eines Fahrzeuglackierers, einer Alltagsbegleiterin und eines Rohr- und Kanalreinigers gefördert. Auch in der Prignitz war die Förderung von Selbstständigkeiten zuletzt vielfältig. Finanzielle Unterstützung von der Arbeitsagentur erhielten: eine Ernährungsberaterin, ein Hufbeschlagschmied, ein Gebäudereiniger, ein Tierheilpraktiker, eine Tierärztin sowie ein rechtlicher Betreuer. Ebenso vielfältig waren die Berufsfelder in Ostprignitz-Ruppin, in den Existenzgründungen durch die Agentur für Arbeit gefördert wurden: Softwareentwickler, Gebäudereiniger, Betreuungskraft, Garten- und Landschaftsbau, Cateringservice, Tierheilpraktiker und eine Coachin für Mütter in Krisensituationen.

Neben der Beratung und den finanziellen Förderleistungen vernetzt die Agentur für Arbeit Neuruppin auch mit den wichtigsten Partnerinnen und Partnern der Region, wie beispielsweise den Kammern, Lotsendiensten und Nachfolgeinstitutionen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung

•    Die Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt und die Arbeitslosigkeit wird dadurch beendet.
•    Bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit besteht noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
•    Ein Nachweis der Eignung zum Beispiel durch fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung 
•    Eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung

Dauer und Höhe des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus monatlich 300,- € zur sozialen Absicherung gezahlt. Für weitere neun Monate werden 300,- € pro Monat zur sozialen Absicherung gezahlt, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten nachgewiesen werde

Sie sind interessiert an einer Existenzgründung und bereits bei der Agentur gemeldet? Kontaktieren Sie uns unter 0800 4 555500 (kostenfrei) oder www.arbeitsagentur.de/neuruppin.

Weitere Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie unter
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen