Wer während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebt, dem reicht vielleicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen. Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt die Agentur für Arbeit Neuruppin unter bestimmten Voraussetzungen während der Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden.
Zitat:Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuruppin: „Eine Ausbildung ist der Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Der Arbeitsmarkt braucht junge Menschen – denn Azubis sind die Fachkräfte von morgen. Daher wäre es fatal, wenn eine Berufsausbildung aus finanziellen Gründen nicht erfolgreich absolviert werden kann. Aus diesem Grund unterstützen wir unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn es notwendig ist über den gesamten Ausbildungszeitraum.“
So kann beispielsweise ein junger Prignitzer beim Start ins Berufsleben durch die Bewilligung von BAB von der Neuruppiner Arbeitsagentur finanziell unterstützt werden. Er absolviert eine Ausbildung zum Landwirt in einem kleinen Prignitzer Dorf und wohnt selbst auch sehr ländlich. Durch den öffentlichen Nahverkehr ist es nicht möglich den Ausbildungsbetrieb zu erreichen. Daher war es notwendig eigenen Wohnraum zu beziehen. Die Miete und weitere Kosten, die er nun während der Ausbildung selbst tragen muss, da er nicht mehr im Elternhaus wohnen kann, wären allein mit der Ausbildungsvergütung nicht zu decken gewesen. Ähnlich stellt sich ein Fall im Havelland dar. Hier beantragte kürzlich eine junge Frau BAB, um eine Ausbildung im Pflegesektor aufnehmen zu können. Zudem wird die Beantragung von BAB häufig von Auszubildenden genutzt, die nicht nur in einer eigenen Wohnung wohnen, sondern ggf. auch ein Kind bzw. Kinder zu versorgen haben. Auch hier entstehen erhöhte Kosten für die Auszubildenden.
Zitat:„Ich freue mich, dass es durch die BAB möglich ist, junge Menschen den Start in ihre berufliche Ausbildung finanziell zu erleichtern und einen erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen. Der Kreis der Anspruchsberechtigen hat sich zudem in diesem Jahr erhöht. Denn seit 01. August 2024 sind die Bedarfssätze und Freibeträge für das anrechenbare Einkommen gestiegen. Zögern Sie also nicht. Und über unseren BAB-Rechner können Jugendliche oder Eltern online prüfen, ob grundsätzlich ein Anspruch bestehen würde,“ empfiehlt die Chefin der Neuruppiner Arbeitsagentur.
Voraussetzungen zur Beantragung von BAB
Auszubildende können BAB erhalten, wenn sie
• eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren und
• ihnen die Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Online sofort den Antrag stellen und nicht unnötig auf Geld verzichten –
Beantragung von BAB
Weil BAB frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird, empfiehlt es sich den Antrag möglichst früh zu stellen. Am besten bereits vor Beginn der Ausbildung. Das geht kostenfrei und unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr, schnell und bequem von zu Hause oder unterwegs online auf www.arbeitsagentur.de/eservices unter der Überschrift „Ausbildung machen, studieren, beruflich weiterbilden > Berufsausbildungsbeihilfe beantragen“. Bereits beim Ausfüllen des Online-Antrages werden wichtige Informationen zu den erforderlichen Angaben und einzureichenden Unterlagen geliefert.
BAB-Rechner online verfügbar – einfach Ansprüche und Höhe „checken“
Wenn Jugendliche oder Eltern vorab schon prüfen möchten, ob die Voraussetzungen für BAB vorliegen und in welcher Höhe BAB voraussichtlich gezahlt werden würde, kann der BAB-Rechner genutzt werden: www.babrechner.arbeitsagentur.de
Sie wollen sich zur Berufsausbildungsbeihilfe beraten lassen? Kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 von 8 bis 18 Uhr. |
Weitere Informationen und der Online-Antrag unter:
www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab