Für den Landespreis vorgeschlagen wurde der Familienbetrieb Herwick GmbH, der auf Digitaldruck spezialisiert ist, von Thomas Fritsch vom Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Neuwied. „Die Herwick GmbH ist ein Kleinbetrieb, der laut Gesetz keine Beschäftigungspflicht für behinderte Menschen erfüllen muss. Dennoch hat die Geschäftsführerin Sandra Herwick Ende 2020 die gehörlose Evelin Schmied eingestellt und sich vorbildlich um ihre Einarbeitung und Integration gekümmert“, begründet Thomas Fritsch seinen Vorschlag, der prompt mit dem zweiten Platz in der Kategorie Kleinbetrieb ausgezeichnet wurde.
„Das ist eine schöne Überraschung und Anerkennung“, freut sich Sandra Herwick. „Allerdings hat für uns bei der Einstellung die Behinderung keine Rolle gespielt. Für uns war wichtig, dass Frau Schmied motiviert und lernbereit ist. Wir benötigen dringend Fachkräfte und wir haben Frau Schmied vor über 20 Jahren bereits zur Malerin und Lackiererin ausgebildet. Natürlich waren wir uns im Klaren, dass wir uns auf ihr Handicap einstellen müssen und es manchmal etwas mehr Zeit kostet, miteinander zu kommunizieren und neue Tätigkeiten zu vermitteln. Aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Und inzwischen arbeitet Frau Schmied ganz selbständig und ist vollständig in unser Team integriert.“
Dass Arbeitgeber teilweise Hemmungen haben, schwerbehinderte Menschen einzustellen, erlebt Thomas Fritsch täglich in seinem Arbeitsfeld als REHA-Spezialist. Er appelliert an Arbeitgeber, sich von möglichen Vorurteilen nicht leiten zu lassen. „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, in denen wir uns befinden, kann ich nicht oft genug betonen, dass gerade die Einstellung schwerbehinderter Menschen nach meinen Erfahrungen oft eine sehr gute Entscheidung ist. Zudem bieten verschiedene Institutionen, unter anderem auch die Agentur für Arbeit, Unterstützungen, wie finanzielle Förderung oder Förderung der notwendigen räumlichen und technischen Voraussetzungen.“
Das Land Rheinland-Pfalz zeichnet seit 1998 jedes Jahr Firmen, Betriebe und Dienststellen aus, die sich in vorbildlicher Weise um die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben verdient machen. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit Betriebssitz in Rheinland-Pfalz können sich bewerben oder vorgeschlagen werden.
Es gibt Auszeichnungen für Unternehmen der Privatwirtschaft (Großbetrieb, Mittelbetrieb, Kleinbetrieb) sowie eine Auszeichnung für den Öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz.
In allen genannten Kategorien können jeweils drei Preisträger ausgezeichnet werden. Die jeweils erstplatzierten Preisträgerinnen und Preisträger erhalten eine Prämie von je 3.000 Euro.
Zusätzlich kann ein Sonderpreis an ein Unternehmen vergeben werden, das durch innovative Ideen beispielhaft die Integration von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben vorantreibt. Dieser Preis ist ebenfalls mit 3.000 Euro dotiert.
Arbeitgeber, die daran interessiert sind, schwerbehinderte Menschen in ihrem Betrieb zu beschäftigen, können sich an die REHA-Spezialisten der Arbeitsagentur wenden. Für den Kreis Neuwied ist dies Einhard Strupat, Telefon 02631/891 209. Für den Landkreis Altenkirchen steht Thomas Fritsch als Reha-Spezialist unter Telefon 02681/955 737 zur Verfügung.