Mit dem Abitur endet für viele Jugendliche in der Region bald die Schulzeit. Oft sind Eltern verunsichert, wie es nun mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich der Sohn oder die Tochter eventuell sogar arbeitslos melden, bis die Ausbildung oder das Studium beginnt?
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Eine Meldung bei der
zuständigen Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. In diesem Fall ist eine Meldung nicht notwendig.
Aber auch wenn die Unterbrechung unverschuldet etwas länger dauert, kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Das gilt zum Beispiel für diejenigen, die auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz warten und dies mit einer Bewerbung nachweisen können. Ist eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich, weil etwa das Verfahren an der Hochschule erst später eröffnet wird, genügt zunächst die schriftliche Erklärung des jungen Menschen, sich baldmöglichst bewerben zu wollen.
Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ sowie anerkannte Freiwilligendienste im In- oder Ausland wie Freiwilligendienst aller Generationen oder entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“) kann Kindergeld gezahlt werden. Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach der Schulzeit schriftlich mitzuteilen. Die Formulare und alles Wissenswerte gibt es unter www.familienkasse.de. Telefonisch können Eltern sich gebührenfrei unter der Rufnummer 0800 4 5555 30 informieren, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar ist.