Der Agenturbezirk der Arbeitsagentur Neuwied erstreckt sich auf die Landkreise Neuwied und Altenkirchen. Mit knapp unter 300 Einwohnern je km² weist der Kreis Neuwied die dritthöchste Bevölkerungsdichte aller Landkreise in Rheinland-Pfalz auf. Im Agenturbezirk befinden sich 13 Verbandsgemeinden (Kreis Neuwied: 6; Kreis Altenkirchen: 7). Die kreisangehörige Stadt Neuwied (65.000 Einwohner) ist die größte im Agenturbezirk und der Hauptsitz der Arbeitsagentur Neuwied.
Darüber hinaus befinden sich Geschäftsstellen in Altenkirchen, Betzdorf und Linz.
Aufgaben der Agentur für Arbeit
Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ist die Agentur für Arbeit Neuwied als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit damit betraut, den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen, die zügige Besetzung offener Stelle zu ermöglichen, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu fördern, sowie unterwertiger Beschäftigung entgegen zu wirken.
Die Kernaufgaben der Agentur für Arbeit Neuwied umfassen:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Arbeits- und Berufsberatung von Arbeitsuchenden
- Arbeitgeberberatung
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
- Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung
- Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung, einschließlich der Erstellung von Statistiken
Rechtsform und Rechtsaufsicht
Die Bundesagentur für Arbeit ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie gliedert sich in eine Zentrale auf der oberen Verwaltungsebene, Regionaldirektionen auf der mittleren Verwaltungsebene und Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Verwaltungsebene. Sie unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Damit wird sichergestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit und ihre Dienststellen Gesetze und sonstiges Recht beachten.
Selbstverwaltung
Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Neuwied ist das Aufsichts- und Beratungsorgan der Geschäftsführung. In regelmäßigen Abstand werden gemeinsam Arbeitsmarktprogramme und Planungen abgestimmt. So können arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Initiativen zur Stärkung der Region vereinbart und wertvolle Beiträge zur Gestaltung des regionalen Arbeitsmarktes geleistet werden.
Der Verwaltungsausschuss ist je zu einem Drittel mit Vertreterinnen und Vertretern aus den drei Gruppen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften besetzt.
Geschäftsführung
Die Agentur für Arbeit Neuwied wird von einer Geschäftsführung geleitet, deren Vorsitz Frau Stefanie Adam innehat. Zwei Bereichsleiter für den operativen Bereich ergänzen die Führung.
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Stetige Verbesserung und Weiterentwicklung unserer Dienstleistungen sind uns ein großes Anliegen. Unseren Kund:innen in allen Anliegen eine starke Partnerin am Arbeitsmarkt zu sein, ist unser Ziel. Daher freuen wir uns über Ihr Feedback – unabhängig, ob Sie uns ein Lob aussprechen oder eine Beschwerde äußern möchten.
Wir haben dafür ein Postfach „Kundenreaktionsmanagement“ eingerichtet.
Bitte wenden Sie sich an:
Neuwied.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Ihre
Stefanie Adam
Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuwied