29.11.2024 | Presseinfo Nr. 80
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2025 der Arbeitsagentur melden
Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.