20.11.2024 | Presseinfo Nr. 63
Beschäftigungspflicht - erhebliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe
Menschen mit Behinderungen treffen am Arbeitsmarkt immer noch auf Widerstände. Einerseits suchen Unternehmen händeringend Fachkräfte, andererseits bleiben Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen oft erfolglos.
Menschen mit Behinderungen besitzen häufig ungenutzte Potenziale für den Arbeitsmarkt, sie benötigen manchmal aber Hilfsmittel, um ihre volle Leistungsfähigkeit zu entfalten. Manchmal brauchen sie behinderungsbedingt etwas häufigere Pausen oder haben als Schwerbehinderte einen Anspruch auf Zusatzurlaub. Daraus soll Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, kein Nachteil entstehen. Deshalb gibt es zahlreiche Unterstützungsleistungen sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber wie bspw. Lohnkostenzuschüsse, die aus der Ausgleichsabgabe finanziert werden.